Prozess

Krankenpfleger streitet versuchten Mord an Patienten ab

Krankenpfleger streitet versuchten Mord an Patienten ab

Krankenpfleger streitet versuchten Mord an Patienten ab

dpa
Saarbrücken
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Eine Justizbeamtin (l) nimmt dem Angeklagten die Handschellen ab. Der 29-jährige Krankenpfleger muss sich wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten. Foto: Oliver Dietze/dpa

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Weil er als vermeintlicher Retter bei Reanimationen gut dastehen wollte, soll ein Pfleger Patienten nicht verordnete Medikamente verabreicht und ihren Tod billigend in Kauf genommen haben.

Am ersten Tag des Prozesses wegen versuchten Mordes gegen einen Krankenpfleger vor dem Landgericht Saarbrücken hat der 29 Jahre alte Angeklagte die Vorwürfe abgestritten. «Ich habe die mir zu Last gelegten Taten nie begangen», lautete das Fazit seiner elfseitigen Erklärung, die er am Freitag verlas.

Dem Deutschen wird versuchter Mord in sechs Fällen, davon zweimal in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, vorgeworfen. Sein Verteidiger kündigte nach der Sitzung an, auf Freispruch zu plädieren.

Der Angeklagte war von Anfang 2015 bis Frühjahr 2016 in der SHG-Klinik Völklingen im Saarland sowie anschließend im Frühsommer 2016 in der Uniklinik in Homburg/Saar auf Intensivstationen beschäftigt. Dort soll er Patienten nicht ärztlich verordnete Medikamente verabreicht und ihren Tod billigend in Kauf genommen haben.

Die Anklage wirft ihm vor, aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch gehandelt zu haben. Er habe in der Absicht gehandelt, in kritischen Situationen selbst Reanimationsmaßnahmen, insbesondere eine Herzdruckmassage, durchführen zu können. Dadurch habe er sich «emotionale Befriedigung» erhofft.

Zudem wollte er «durch eine Zurschaustellung seiner vermeintlich spontan ergriffenen, in seiner Vorstellung als besonders kompetent wirkenden Maßnahmen Anerkennung von Kollegen und Ärzten». Er habe Patienten danach ausgesucht, ob sie diesen Zwecken dienlich sein könnten.

Die aufwendigen Ermittlungen waren 2016 in Gang gekommen, nachdem sich der Pfleger in anderen Kliniken als Arzt ausgegeben haben soll. Bei den betroffenen Patienten handelte es sich um zwei Frauen im Alter von jeweils 77 Jahren, eine 88-Jährige sowie drei Männer im Alter von 31, 58 und 81 Jahren. Nur zwei von ihnen sollen die Krankenhaus-Aufenthalte überlebt haben. Bei der Obduktion der exhumierten Leichname sollen sich Rückstände von Präparaten gefunden haben, die nicht verordnet, aber geeignet waren, den Tod herbeizuführen.

Verteidiger Olaf Möller gab zum Prozessauftakt eine fast einstündige Erklärung ab, in der er von «zahlreichen Widersprüchen, Ungereimtheiten und Unzulänglichkeiten» bei der Ermittlungsarbeit und Anklage sprach. Zudem kritisierte er «völlig unvollständige Patientenakten» und «nicht aussagekräftige Dienstpläne». Sein Mandant sei nirgendwo auf frischer Tat ertappt worden.

Einige der gefundenen Medikamente hätten durchaus auch von Kollegen verabreicht werden können, etwa um Patienten in der Nacht ruhigzustellen. Auch habe bei vier der sechs angeklagten Fälle gar keine Reanimation stattgefunden. «Das Motiv, das die Staatsanwaltschaft hier präsentiert, ist schlichtweg aus unserer Sicht haltlos», so Möller gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Der Angeklagte, der bis zu Beginn des Jahres eine dreijährige Haftstrafe wegen Betruges verbüßt hatte und sich nun in U-Haft befindet, räumte ein, dass er in seinem Leben «einige, teilweise erhebliche Straftaten begangen» habe. «Ich lebte ein Leben, was eigentlich nicht mein Leben war.

Der Hang zum Luxus und die Zurschaustellung meiner Person, all dies ist/war nicht normal», räumte er ein. Allerdings bestehe doch «ein erheblicher Unterschied» zwischen dieser Zurschaustellung und einem «Todesengel der Saarkliniken», wie ihn die Presse beschrieben habe.

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