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Katzen-Lockdown in Walldorf vorzeitig beendet

Katzen-Lockdown in Walldorf vorzeitig beendet

Katzen-Lockdown in Walldorf vorzeitig beendet

dpa
Walldorf
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Mimi darf wieder durch die Katzenklappe nach draußen - das dreimonatige Ausgangsverbot im baden-württembergischen Walldorf wurde vorzeitig aufgehoben. Foto: Marijan Murat/dpa

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Radikale Maßnahme: Zum Schutz der bedrohten Haubenlerche hatten viele Hauskatzen im Rhein-Neckar-Kreis vorübergehend Ausgangssperre. Jetzt gibt es gute Nachrichten für die Vierbeiner und ihre Besitzer.

Nach drei Monaten Ausgangsverbot dürfen sich Katzen im baden-württembergischen Walldorf wieder frei bewegen. Zwei Wochen früher als vorgesehen ist heute der bundesweit einzigartige Lockdown für Katzen in der Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis zu Ende gegangen. Die Jungtiere der vom Aussterben bedrohten Haubenlerchen seien dank der Wetterlage so weit entwickelt, dass kein Risiko mehr für sie bestehe. Deshalb dürften Freiläuferkatzen vorzeitig wieder vor die Tür, begründete das Amt den Schritt.

Die Anordnung war Mitte Mai sehr kurzfristig in Kraft getreten und hatte bundesweit Aufsehen erregt und viel Kritik ausgelöst.

Die Behörde stellte nun zugleich klar, dass die ursprüngliche Allgemeinverfügung mit der jetzigen Teiländerung nicht aufgehoben sei. «Sie gilt bis zum Jahr 2025 weiter – jeweils im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 31. August», bekräftigte die Behörde, bei der einige Katzenbesitzer Widerspruch eingelegt hatten. Gegen einen Halter war ein Zwangsgeld von 500 Euro verhängt worden. Dessen Tier war dem Amt zufolge nahe dem Brutgebiet der Vögel im Süden des Ortes jagend beobachtet worden.

Das Amt rechtfertigt die Verfügung mit dem Hinweis auf nur noch 60 Brutreviere im Land. Von den Katzen gehe eine erhebliche Gefahr aus für die Bodenbrüter, die auch ausschließlich am Boden nach Nahrung suchten. In Walldorf-Süd habe es im vergangenen Jahr nur noch drei Brutpaare gegeben. Tierschützer hatten hingegen auf die missliche Lage der an Freigang gewöhnten Katzen aufmerksam gemacht.

Von dem Verbot ausgenommen sind Katzen, wenn sie an die kurze Leine genommen werden oder sich nachweisbar nicht in Bereichen bewegen, in denen sie zur Gefahr für die Jungtiere werden können.

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