Verdacht auf rechtsextremistische Tendenzen

Verfassungsschutz in SH lehnt Beobachtung der AfD ab

Verfassungsschutz in SH lehnt Beobachtung der AfD ab

Verfassungsschutz in SH lehnt Beobachtung der AfD ab

dpa
Berlin
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Foto: Oliver Berg/shz.de

Einige Landes-Verfassungsschutzämter wollen deutschlandweit Material über die Rechtspopulisten sammeln.

Nach Einschätzung des schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzes sind die Voraussetzungen für eine Beobachtung der AfD nicht gegeben. Der Verfassungsschutz beobachte extremistische Bestrebungen, die das Ziel haben, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, hieß es dazu am Mittwoch aus dem Innenministerium. „Diese Bestrebungen – also nicht einzelne radikale oder polemische Meinungen – müssen eine aktiv-kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Verfassungsordnung an den Tag legen“, sagte ein Sprecher.

 

Auch der bayerische Verfassungsschutz sieht die Bedingungen für eine AfD-Beobachtung nicht erfüllt. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hatte berichtet, einige Landes-Verfassungsschutzämter drängten den Bundes-Verfassungsschutz dazu, deutschlandweit Material für eine mögliche Beobachtung der AfD sammeln zu lassen.

Sachverhalte zusammenstellen

Die Abstimmung zwischen Bund und Ländern dazu laufe aktuell, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. Es gehe darum, möglicherweise Sachverhalte zusammenzustellen, auf deren Grundlage über eine Beobachtung der AfD bundesweit entschieden werden könnte. „So eine Entscheidung muss gut vorbereitet sein“, betonte sie. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stimme sich in der Frage eng mit den Landesämtern ab, die regional näher dran seien. Die Leiter der Verfassungsschutzämter aus Bund und Ländern trafen sich am Mittwoch in Köln zu einer regulären Tagung.

Eine organisatorische Zentralisierung der Aufgabe des Verfassungsschutzes beim Bund lehne er ab, sagte der Leiter der Kieler Verfassungsschutzabteilung, Dieter Büddefeld. Das Bundesamt habe per Gesetzesänderung von Ende 2015 zusätzliche Kompetenzen erhalten. Wie die damit verbundene Zentralstellenfunktion konkret ausgefüllt werden soll, diskutierten zurzeit die Leiter der Verfassungsschutzbehörden. „Bevor hier kein vollständiger Normenvollzug durch die Bundesbehörde erfolgt ist, macht es wenig Sinn, über die Notwendigkeit einer weiteren Ergänzung der Steuerungsmöglichkeiten zu spekulieren“, sagte Büddefeld.

Die Sprecherin des Innenressorts betonte, bislang sei die Partei kein Beobachtungsobjekt des BfV, da ihr „in der Gesamtbetrachtung keine extremistischen Positionen zugerechnet werden können“. Die offen vorliegenden Informationen zur AfD würden durch die Verfassungsschützer in Bund und Ländern aber fortlaufend bewertet. Man habe die Partei genau im Blick. „Die neue Dynamik aufgrund von Äußerungen nehmen wir auch wahr.“

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