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Schleswig-Holstein: Impfzentren nehmen Montag ihre Arbeit auf

Schleswig-Holstein: Impfzentren nehmen Montag ihre Arbeit auf

SH: Impfzentren nehmen Montag ihre Arbeit auf

DN
Kiel
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In Schleswig-Holstein nehmen die Impfzentren am Montag die Arbeit auf. Foto: Pixabay

Am Montag nehmen die Impfzentren in Schleswig-Holstein den Betrieb auf. Zuerst sind und anderem betagte Menschen an der Reihe.

Wie das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium mitteilt, nehmen die ersten 15 der insgesamt 29 Impfzentren in Schleswig-Holstein  am Montag, 4. Januar den Betrieb auf. Sie werden zunächst zwischen 13 und 18 Uhr geöffnet sein. Sobald ausreichend Impfstoff verfügbar ist, werden weitere Impfzentren geöffnet. Auch die Betriebszeiten werden dann erweitert.

Zu den derzeit Impfberechtigten zählen laut Ministerium:

  • Pflegekräfte stationärer Pflegeeinrichtungen und ambulanter Pflegedienste,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rettungsdiensten, Hospizen und Teams der spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung,
  • Menschen, die 80 Jahre oder älter sind
  • sowie das Personal einzelner Praxen, in denen hoch gefährdete Patientengruppen behandelt werden oder ein besonderes Expositionsrisiko besteht, gehört dazu.

Das Ministerium stellt klar, dass persönliche Risikofaktoren wie zum Beispiel Vorerkrankungen  in der ersten Prioritätsstufe nicht berücksichtigt werden

Es weist zudem darauf hin, dass angemeldete Personen ihre Anmeldeunterlagen (für den Fall einer Online-Anmeldung) mitbringen und ihre beim Anmeldevorgang angegebene Impfberechtigung vor Ort belegen müssen. So müssen Menschen, die 80 Jahre oder älter sind, im Impfzentrum einen gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument vorlegen.

Eine Impfberechtigung wegen einer beruflichen Tätigkeit ist über eine Bescheinigung des Arbeitsgebers zu belegen. Menschen, die ihre Impfberechtigung nicht belegen können oder keinen Termin vereinbart haben, werden in den Impfzentren nicht geimpft und müssen damit rechnen, abgewiesen zu werden. Wurde für mehr als eine Person ein Termin vereinbart, müssen die genannten Voraussetzungen auch auf die weiteren Personen zutreffen.

Termine per Telefon oder online buchbar

Impfberechtigte können für sich ab dem 5. Januar wieder unter der Rufnummer 116 117 oder online unter www.impfen-sh.de einen Termin buchen, sofern verfügbar. Buchungen sind wochenweise möglich. Damit soll zum einen die tatsächliche Wahrnehmung der Termine und zum anderen die Verfügbarkeit des Impfstoffes sichergestellt werden.

Aufgrund der zu Beginn begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffes werden in Abstimmung mit den jeweiligen Kreisen und den kreisfreien Städten von den 29 Zentren in Schleswig-Holstein zunächst 15 Zentren an folgenden Standorten eröffnen, die Standorte lauten:

  • Kiel
  • Flensburg
  • Neumünster
  • Lübeck
  • Heide (Kreis Dithmarschen)
  • Alt-Mölln (Kreis Lauenburg)
  • Husum (Kreis Nordfriesland)
  • Eutin (Kreis Ostholstein)
  • Prisdorf (Kreis Pinneberg)
  • Schönberg (Kreis Plön)
  • Gettorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  • Kropp (Kreis Schleswig-Flensburg)
  • Kaltenkirchen (Kreis Segeberg)
  • Itzehoe (Kreis Steinburg)
  • Bad Oldesloe (Kreis Stormarn)
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