Coronavirus

Das passiert, wenn der Inzidenzwert in Flensburg über 50 steigt

Das passiert, wenn der Inzidenzwert in Flensburg über 50 steigt

Wenn der Inzidenzwert in Flensburg über 50 steigt

Julian Heldt, shz.de
Flensburg
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Die Zahl der Corona-Infektionen zieht auch in Flensburg deutlich an. Foto: DN Archiv

Bislang waren in Flensburg die Infektionszahlen relativ niedrig, doch wie überall in Europa steigen sie im Herbst deutlich an. Ein Überblick über die Folgen, wenn der Inzidenzwert über 50 steigt.

Die Zahl der Corona-Infektionen in Flensburg steigt weiter. Am Sonntag überschritt der sogenannte Inzidenzwert die kritische Marke von 35. Er sagt aus, wie viele Flensburger sich pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen mit dem Virus infiziert haben.

Die Stadt Flensburg verkündete umgehend neue Maßnahmen zum Infektionsschutz. Gastronomische Betriebe müssen nun um 23 Uhr schließen, zudem gilt in weiten Teilen der Innenstadt eine Maskenpflicht.

Es wird jedoch damit gerechnet, dass die Zahlen auch in den kommenden Tagen weiter steigen werden. Ab einem Inzidenzwert von 50 würde Flensburg zum Risikogebiet erklärt werden. Weitere Maßnahmen würden dann in Kraft treten.

Tankstellen, Supermärkte und Kioske dürften dann zwischen 23 Uhr und 6 Uhr des Folgetages keinen Alkohol mehr verkaufen. Im öffentlichen Raum dürften sich dann nur noch maximal zehn Personen treffen. Hiervon wäre auch der Amateursport betroffen. Weil in Dithmarschen der Inzidenzwert bereits über 50 liegt, wurden am Sonntag dort alle Fußballspiele abgesagt.

Mund-Nasen-Schutz im Unterricht

Ein Erlass der Landesregierung sieht vor, dass ab einem Inzidenzwert von 50 auch im Schulunterricht ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Diese Regelung gilt bereits jetzt schon in ganz Schleswig-Holstein, jedoch nur noch in dieser Woche.

Weitreichende Folgen hätte ein Inzidenzwert über 50 auch für Veranstaltungen. Außerhalb und innerhalb von geschlossenen Räumen wären nur noch 100 Teilnehmer zugelassen. Ausnahmen sind bei genehmigten Hygienekonzepten möglich. Private Feiern im öffentlichen Raum, beispielsweise Hochzeiten, werden auf zehn Teilnehmer begrenzt.

Strengere Kontrollen

Steigen die Infektionszahlen auch zehn Tage nach Inkrafttreten der Maßnahmen, gibt es weitere Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Nur noch fünf Personen oder zwei Haushalte dürften sich dann treffen.

Der städtische Ordnungsdienst wäre zudem angehalten, die Einhaltung der Maßnahmen strenger zu kontrollieren.

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