Diesel-Verbot

Hunderte Verstöße gegen Diesel-Fahrverbot in Hamburgs Straßen

Hunderte Verstöße gegen Diesel-Fahrverbot in Hamburgs Straßen

Hunderte Verstöße gegen Diesel-Fahrverbot in Hamburg

dpa
Hamburg
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In Hamburg sind zwei Straßenabschnitte für ältere Diesel tabu. Foto: Julia Solonina/Unsplash

Zwei Straßenabschnitte in Hamburg sind für ältere Diesel tabu. Doch längst nicht alle betroffenen Autofahrer halten sich daran.

Wegen Missachtung des Durchfahrverbots für ältere Dieselfahrzeuge auf zwei Hamburger Straßen haben Hunderte Autofahrer ein Bußgeld bezahlen müssen. Vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 wurden 151 Verstöße festgestellt und Bußgelder in Höhe von 3140 Euro eingenommen, wie die Innenbehörde mitteilte. Im Gesamtjahr 2019 habe die Polizei 246 Verstöße ermittelt und Bußgelder in Höhe von knapp 7300 Euro eingenommen.

Die Umweltbehörde hatte Ende Mai 2018 Beschränkungen für ältere Dieselautos an zwei Straßenabschnitten verhängt. Auf einem Abschnitt der Stresemannstraße gilt die Durchfahrtsbeschränkung nur für Lkw, auf einem Teil der Max-Brauer-Allee auch für Pkw mit Dieselmotor bis Euro V. Zudem gelten Ausnahmen für Anlieger, Kunden und Lieferanten.

Schwierige Kontrollen für die Polizei

Laut Innenbehörde gab es eine nicht dokumentierte Zahl von Einzelkontrollen sowie 26 gezielte Schwerpunkteinsätze, um die Durchfahrtsbeschränkungen zu kontrollieren. Da sich die unberechtigten Autos nicht auf den ersten Blick identifizieren lassen, sind die Kontrollen für die Polizei schwierig. Sie muss zudem rechtssicher nachweisen, dass die Lkw und Pkw den beschränkten Straßenabschnitt durchfahren haben und somit nicht geltend machen können, als Anlieger oder Kunde eine Ausnahmeregelung zu nutzen.

Also muss die Polizei erst beobachten, dass ein verdächtiger Lkw oder Pkw den Straßenabschnitt durchfährt und dann kontrollieren, ob er zur Gruppe der Fahrzeuge gehört, denen das untersagt ist. „Kontrollen mittels automatisierter Kennzeichenerfassung und Datenabgleich beim Kraftfahrtbundesamt sind nicht vorgesehen, weil die technische Umsetzung nur bei Durchfahrtsverboten ohne Ausnahmeregelungen rechtssicher möglich ist“, hieß es aus der Innenbehörde.

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