Steuerbehörde

Grenzüberschreitender Zugriff auf Fahrzeugregister

Grenzüberschreitender Zugriff auf Fahrzeugregister

Grenzüberschreitender Zugriff auf Fahrzeugregister

Michael Kierstein/shz.de
Flensburg
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Die deutsche Steuerbehörde erhält Zugriff auf europäische Fahrzeugregister. Ziel ist die Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität. Foto: Gregor Fischer

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Ein spezielles System lässt die Behörde auf die Fahrzeugregister zugreifen. Die rechtliche Grundlage kommt von der EU.

Es ist eine wichtige Unterschrift im Kampf gegen grenzüberschreitenden Steuerbetrug. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhält vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) Zugang zu den nationalen Fahrzeugregistern der EU-Mitgliedstaaten.

Grundlage dafür ist die Änderung einer EU-Verordnung. Diese besagt, dass jeder Mitgliedstaat der zuständigen Behörde jedes anderen Mitgliedstaates den automatisierten Zugang zu bestimmten Informationen aus den nationalen Fahrzeugregistern zu gestatten hat. Das sogenannte Europäischen System zum Austausch von Fahrzeug- und Führerscheindaten (Eucaris) wurde geschaffen, um schnell und europaweit auf diese Daten zugreifen zu können.

Schneller reagieren

Das BZSt erhofft sich durch den Zugang zu den nationalen Fahrzeugregistern anderer EU-Staaten, schneller auf Steuerbetrug mit Autos und LKW im europäischen Binnenmarkt reagieren zu können. „Der neu geschaffenen Zugang über Eucaris für eine sinnvolle Erweiterung, um den Umsatzsteuerbetrug mit Fahrzeugen im europäischen Binnenmarkt schneller und effizienter bekämpfen zu können“, sagt Maren Kohlrust-Schulz, die Präsidentin des BZSt.

Einsatz durch geschulte Beamte

Bei einem bestehenden Verdacht auf Umsatzsteuerbetrug können Fahrzeug- und Halterdaten auf Basis von Fahrzeugidentifizierungsnummer, Kennzeichen oder Halterangaben abgefragt werden. Der Abruf der Daten erfolge ausschließlich über speziell für das System geschulte Beamte.

„Mit der Anbindung des BZSt an Eucaris erfährt das europäische System zum Austausch von Halter- und Fahrzeugdaten eine weitere Nutzungsmöglichkeit zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Wir haben die Daten, die rechtlichen Möglichkeiten und ein leistungsfähiges und effektives Verfahren, das den europaweiten Datenaustausch zur Kriminalitätsbekämpfung beschleunigt. Deshalb begrüße ich diese Entwicklung ausdrücklich.“ erklärte Richard Damm, Präsident des KBA.

 

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