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Verschärfte Corona-Regeln: Das gilt ab heute in SH

Verschärfte Corona-Regeln: Das gilt ab heute in SH

Verschärfte Corona-Regeln: Das gilt ab heute in SH

dpa
Kiel
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Seit Montag gelten neue Corona-Regeln in Schleswig-Holstein. Foto: Sebastian Gollnow, dpa

Am Montag treten neuen Corona-Regeln in Kraft. Diese reichen über Masken, Kontakte und Homeoffice bis zu Schulen.

Die neue Maskenpflicht gilt seit Montag auch in Schleswig-Holstein. Wer mit Bussen und Bahnen fahren will oder einkaufen, muss künftig beispielsweise eine OP-Maske oder eine sogenannte FFP2-Maske tragen.

Alltagsmasken aus Stoff oder hochgezogene Halstücher sind nur noch auf der Straße oder in privaten Räumen erlaubt. Außerdem werden Kinder bis drei Jahren bei der Kontaktregelung im Norden nicht mehr mitgezählt, sondern als Einheit mit einem Elternteil betrachtet.

Die Landesregierung hatte die neue Corona-Landesverordnung am Freitag beschlossen. Damit wird auch der Lockdown bis zum 14. Februar verlängert.

Niedersachsen: Präsenzpflicht in Schulen aufgehoben

Nach den Weihnachtsferien war Niedersachsen noch einen Sonderweg gegangen und hatte für Grundschüler und Abschlussklassen das Wechselmodell mit halben Klassen, die abwechselnd zu Hause und in der Schule unterrichtet werde, vorgegeben.

Daran hält die Regierung auch weiterhin fest, allerdings mit einem entscheidenden Unterschied: Die Präsenzpflicht ist aufgehoben worden. Jetzt können also die Eltern entscheiden, ob sie die Schüler dieser Klassen in die Schule schicken oder nicht.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) rechnet damit, dass unter den neuen Voraussetzungen mehr als 75 Prozent der rund 885.000 Schüler im Distanzunterricht sind. Die Unterrichtsstunden zu Hause seien aber ausdrücklich keine Ferien, betonte Tonne.

Mehr Homeoffice

Eine Bundesverordnung soll zudem dazu führen, dass mehr Menschen als bislang ihre Arbeit vom Büro ins Homeoffice verlagern. Diese Verordnung soll Mitte der Woche in Kraft treten und bis zum 15. März gelten.

Sie sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Homeoffice ermöglichen müssen, "wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". Arbeitgebervertreter hatten die Regelung überwiegend kritisch kommentiert.

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