Corona-Auflagen

Vermieter werden stichprobenartig kontrolliert

Vermieter werden stichprobenartig kontrolliert

Vermieter werden stichprobenartig kontrolliert

Stephan Schaar/shz.de
Schleswig
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Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes kümmern sich auch um die Einhaltung der Corona-Regeln bei den Teilnehmern der Modellregion Schlei. Foto: Marle Liebelt

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Der touristische Neustart ist in vollem Gange. Ob die strengen Auflagen eingehalten werden, überprüft das Ordnungsamt.

Die Buchungsanfragen für die Modellregion Schlei reißen nicht ab. Menschen aus ganz Deutschland wollen die Gelegenheit nutzen, hier ein paar Tage Urlaub zu verbringen. „Wir haben 50 Prozent mehr Buchungen, als im Vergleichszeitraum 2019“, freut sich Andrea Simons von der Tourismusorganisation Ostseefjord Schlei (OFS). „Die Resonanz ist sehr positiv“, sagt Simons. Es melden sich immer noch weitere Vermieter, um auch an dem Projekt teilzunehmen, obwohl sie sich damit verpflichten, einen ganzer Katalog von Regeln zu befolgen.

Vermieter müssen kontrollieren und dokumentieren

So dürfen Vermieter nur Gäste aufnehmen, die nachweislich getestet wurden und sich bei der Luca-App registriert haben. Außerdem müssen sich die Vermieter und deren Mitarbeiter ebenso wie ihre Gäste regelmäßig testen lassen, die Nutzung der Innengastronomie und Wellnessbereiche ist verboten und vieles mehr. Für die Vermieter bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand, da sie die Einhaltung der Regeln kontrollieren und dokumentieren müssen.

Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar.

Martina Potztal, Pressesprecherin des Kreises Schleswig-Flensburg

Ob die Vermieter ihren Pflichten auch nachkommen, soll vom Gesundheitsamt vertreten durch das Ordnungsamt in Stichproben kontrolliert werden. Da die Teilnehmer des Projektes eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgegeben haben, darf auch die OFS Kontrollen durchführen. Zudem werden Hinweise auf mögliche Verstöße dem Gesundheitsamt gemeldet, das dann eine Überprüfung veranlasst. Im schlimmsten Fall würde der Vermieter von dem Modellprojekt ausgeschlossen und müsste seine Gäste nach Hause schicken.

Verstöße können teuer werden

Für Vermieter, die nicht am Modellprojekt teilnehmen und trotzdem Gäste beherbergen, kann es teuer werden. „Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar“, erklärt Martina Potztal, Pressesprecherin des Kreises. Demnach kann eine unzulässige Beherbergung mit einem Bußgeld von bis zu 3000 Euro geahndet werden. Auch das Wildcampen mit Zelten oder Wohnmobilen ist verboten und wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt – nicht nur in Corona-Zeiten.

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