Corona in Nordfriesland

Modellregion: Alkoholverbot in zentralen Lagen bleibt

Modellregion: Alkoholverbot in zentralen Lagen bleibt

Modellregion: Alkoholverbot in zentralen Lagen bleibt

Birger Bahlo/shz.de
Nordfriesland
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Alkoholverbot in zentralen Lagen bleibt erhalten, aber Lockerungen gehören zum Projekt Modellregion Nordfriesland dazu. Foto: Patrick Pleul/dpa

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Zu Lockerungen in der Modellregion Nordfriesland gehören feste Regeln. So bleibt das Alkoholverbot in Zentren bestehen.

Ausschank und Genuss von Alkohol ist wieder erlaubt, zumindest in Bereichen der neuen Modellregion. Nach der bisherigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes bestand im öffentlichen Raum ein generelles Verbot, Alkohol zu konsumieren oder auszuschenken.

Unter Alkohol werden Abstandsregeln ignoriert

Ab Montag, 12. April, wird dieses aufgehoben. Stattdessen legen gemäß der dann gültigen neuen Landesverordnung die Kreise Bereiche fest, in denen das Alkoholverbot fortbesteht. Hintergrund der Regelung ist die Gefahr, dass Abstands- und Hygieneregeln bei zunehmender Trunkenheit ignoriert werden.

In Hotspots bleibt das Alkoholverbot in Kraft

Der Kreis Nordfriesland hat die Verbotszonen nun in Abstimmung mit den örtlichen Verwaltungen in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Es handelt sich dabei um Orte, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, also in der Regel um städtische Hotspots.

Strenge Zeitfenster festgelegt

Entsprechende Bereiche sind für die Gemeinden Husum, Bredstedt, St. Peter-Ording, Sylt und Wyk auf Föhr ausgewiesen. Dort darf auf einigen Straßen und Plätzen weiterhin kein Alkohol ausgeschenkt oder verzehrt werden – und zwar täglich von 6 Uhr bis 24 Uhr, in den Nächten von Freitagen auf Samstage und von Samstagen auf Sonntage länger nicht, nämlich bis 2 Uhr des Folgetages. Innerhalb der von der Gastronomie betriebenen Außenbereiche gilt das Alkoholverbot jeweils erst ab 21 Uhr.

Eine genaue Liste der vom Verbot erfassten Straßen und Zonen ist dem Amtsblatt des Kreises Nordfriesland (Sonderausgabe 17) unter nordfriesland.de/amtsblatt zu entnehmen.

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