Niederschlagswassergebühr

Luftbilder: TBZ überprüft sämtliche Grundstücke in Flensburg

Luftbilder: TBZ überprüft sämtliche Grundstücke in Flensburg

Luftbilder: TBZ überprüft sämtliche Grundstücke in Flensburg

Ove Jensen/shz.de
Flensburg
Zuletzt aktualisiert um:
Das TBZ schreibt sämtliche Grundstücksbesitzer in Flensburg an. Foto: Michael Staudt

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Zur Gebühren-Anpassung: Das TBZ hat Luftaufnahmen ausgewertet und die Größe aller versiegelten Flächen in der Stadt ermittelt.

In den kommenden Wochen werden alle 20.000 Grundstückseigentümer in Flensburg Post vom Technischen Betriebszentrum (TBZ) bekommen. Der Kommunalbetrieb ermittelt derzeit die Größe der versiegelten Flächen auf jedem einzelnen Grundstück. Dazu sind in jüngster Zeit bereits Luftbilder ausgewertet worden. Zu den versiegelten Flächen gehören etwa Dachflächen und Einfahrten, also alle Flächen, von denen das Regenwasser nicht versickern kann, sondern in die städtische Kanalisation fließt.

Die versiegelte Fläche ist ausschlaggebend für die Höhe der Niederschlagswassergebühr. „Die Überprüfung stellt eine Gebührengerechtigkeit zwischen allen Gebührenzahlenden her“, betont TBZ-Sprecher Geoffrey Warlies. Die Vorgehensweise sei mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt. „Es werden lediglich Flächendaten erfasst und diese ausschließlich für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr verwendet.“

Anhand der Luftbilder hat das TBZ Planzeichnungen erstellt, die nun den Grundstückseigentümern zugeschickt werden. Foto: TBZ Flensburg

Das TBZ hat die Luftbilder eigens anfertigen lassen. Anhand der Bilder wurde dann für jedes Grundstück ein Plan angefertigt, der die ermittelte Größe der versiegelten Flächen darstellt. Dieser Plan wird nun jedem Grundstückseigentümer zugeschickt. Die Empfänger können die Angaben dann kontrollieren und gegebenenfalls korrigieren. Anhand der somit ermittelten Daten wird in Zukunft die Niederschlagswassergebühr für jedes Grundstück errechnet.

Die bisher verwendeten Daten basieren überwiegend auf Selbstauskünften der Grundstückseigentümer. Eine Stichprobe vor einem Jahr habe ergeben, dass die vorliegenden Daten teilweise deutlich von den tatsächlichen Flächen abweichen, so Warlies.

Mehr lesen