Schleswig-Holstein
Elefantenrennen auf der A7: Neuer Anlauf für Lkw-Überholverbot
Elefantenrennen auf der A7: Neuer Anlauf für Lkw-Überholverbot
Elefantenrennen auf A7: Neuer Anlauf für Lkw-Überholverbot
Der SSW beruft sich auf ein Papier der Verkehrsminister. Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) ist weiterhin skeptisch.
Der SSW lässt nicht locker beim Überholverbot für Lastwagen auf der A 7 nördlich von Bordesholm. Zwar hatte Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) nach einer Verkehrszählung an drei Stellen auf der A7 dem Verbot von so genannten Elefantenrennen eine Absage erteilt, dennoch hält der SSW-Chef im Landtag, Lars Harms, das weiter für möglich und nötig.
Eine Sonderarbeitsgruppe der Verkehrsministerkonferenz kam bereits 2007 zu dem Schluss, dass ab 2.000 Fahrzeugen pro Stunde Lkw-Überholverbote angeordnet werden sollten.
Lars Harms, Vorsitzender SSW
Dieser Wert sei an sämtlichen Zählstellen an jedem Wochentag von 6 bis 17 Uhr an der A 7 dauerhaft überschritten gewesen. Dazu befürworteten selbst der ADAC und einzelne Logistiker das Überholverbot. „Seit wir dieses Thema im Sommer 2017 aufgegriffen haben, versteckt sich Minister Buchholz hinter fadenscheinigen Argumenten“, meint Harms.
Ministerium sieht keine besondere Gefahrenlage
Buchholz verweist darauf, dass es sich um Papiere aus Arbeitsgruppen handelt. „Die Rechtslage ist eindeutig“, sagt sein Sprecher Harald Haase. Buchholz habe in seinem Brief an den Wirtschaftsausschuss genau dargelegt, dass ein Lkw-Überholverbot nicht möglich sei, weil es keine übermäßig hohe Verkehrsbelastung insgesamt, keine signifikante Steigerung gegenüber den Vorjahren und keinen überdurchschnittlich hohen Anteil an Schwerlastverkehr gebe.
Dazu habe es keine auffälligen Lkw-Unfälle und keine Unfälle gegeben, die durch das Überholen von Lastwagen verursacht wurden – ebenso wenig wie starke Beeinträchtigungen des Verkehrsablaufs durch Lkw. Es gebe also keine besondere Gefahrenlage, die ein Überholverbot rechtfertigen würde, so Haase weiter. Nichts anderes besage auch das Papier der Arbeitsgruppe, in dem auch festgestellt werde, dass es keine Mehrheit für generelle Lkw-Überholverbote auf zweistreifigen Richtungsfahrbahnen gibt.
In dem Papier heißt es aber auch: „Die Länder sind sich einig, dass bezogen auf die jeweiligen Einzelfälle weitere Überholverbote für Lkw erforderlich sind.“ Die Einzelfälle sind demnach Abschnitte, in denen stündlich mehr als 2000 Fahrzeuge registriert werden, wie es auf der A7 der Fall ist.