Corona-Maßnahmen

Diese Corona-Maßnahmen gelten ab Montag in Flensburg

Diese Corona-Maßnahmen gelten ab Montag in Flensburg

Diese Corona-Maßnahmen gelten ab Montag in Flensburg

Mira Nagar und Julian heldt/shz.de
Flensburg
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Die strengeren Sonderregelungen für Flensburg gelten ab kommender Woche nicht mehr. Der Einzelhandel kann mit dem System Click and Meet starten. Foto: Marcus Dewanger

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In Flensburg gelten ab Montag die Regelungen des Landes – dabei sind Öffnungen von der Inzidenz abhängig.

Nachdem die Inzidenz in Flensburg auf konstant unter 100 gesunken ist, gelten auch hier ab dem 21. März die Regelungen des Landes Schleswig-Holstein. Das bedeutet, dass einige nur für Flensburg geltende Sonderregelungen dann wegfallen.

Einige der Regelungen des Landes sind von der Inzidenz der Stadt oder des Kreises abhängig. Da in Flensburg eine Inzidenz von konstant mehr als 50 vorliegt, gelten entsprechende Einschränkungen beim Einkauf.

Diese Entscheidungen fallen im Wochenrhythmus, jeweils am Mittwoch finden dafür Beratungen in Kiel statt. Selbst wenn also bis zum Wochenende die Inzidenz in Flensburg unter 50 sinken sollte, bleibt es bei den Einschränkungen für die gesamte nächste Woche.

Privatkontakte

Es sind ab Montag wieder private Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Das Kontaktverbot entfällt.

Einkauf

Am Montag darf in Flensburg der Einzelhandel wieder öffnen. Da der Inzidenzwert jedoch deutlich über der Marke von 50 liegt, ist Shoppen hier nur nach Terminvereinbarung möglich. „Click & Meet“ sei jedoch auch auf Zuruf möglich, erklärt Ministerpräsident Daniel Günther. Termine könnten vor der Ladentür vereinbart werden. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden.

Generell gilt: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen Kunden die Geschäfte nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (click&meet). Sollte die Inzidenz über 100 steigen, dürfen nur noch zuvor bestellte Waren vor Ort abgeholt werden, die Geschäfte selbst müssen schließen (click&collect).

Die Regelung, dass nur eine Person pro Haushalt in den Supermarkt gehen darf, entfällt.

Dienstleistungen

Nach den Friseuren und Nagelstudio-Betreibern dürfen auch Tattoo-, Sonnen-, Kosmetik- und Massagestudios wieder ihren Betrieb aufnehmen. Ein vorheriger Corona-Test ist nicht mehr notwendig, mit einer Ausnahme: Gemäß Landesverordnung sind Gesichtsbehandlungen wie etwa Bartpflege, bei denen kein Mund-Nasenschutz getragen werden kann, nur zulässig, wenn ein negativer Coronatest vorhanden ist.

Fahrschulen dürfen Einzelunterricht anbieten. Sonstige außerschulischen Bildungsangebote sind in Präsenzform weiterhin unzulässig.

Gastronomie

Gaststätten, also Restaurants, Bars, Kneipen oder ähnliche Einrichtungen sind grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen. Sie dürfen aber Speisen und Getränke außer Haus verkaufen (das gilt auch für Drive-In-Restaurants), wobei zwischen 23 und 6 Uhr keine alkoholischen Getränke verkauft werden dürfen, auch nicht von Lieferdiensten.

Kitas und Schulen

Die Klassen 1 bis 6 befinden sich in Flensburg weiterhin im Wechselunterricht, die älteren Schüler bleiben zu Hause. In den Abschlussklassen kann Präsenzunterricht stattfinden. Für die Kitas gilt wie in der kommenden Woche weiterhin der „eingeschränkte Regelbetrieb“. Diesen können Eltern in Anspruch nehmen, wenn ein Elternteil in einem Beruf aus der kritischen Infrastruktur arbeitet oder wenn beide Elternteile berufstätig sind und keine anderen Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder haben.

Kulturelle Einrichtungen

Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken können mit Hygienekonzept betrieben werden. Die Besucherzahl ist innerhalb geschlossener Räume auf eine Person je zehn Quadratmeter Besuchsfläche begrenzt, hinsichtlich der 800 Quadratmeter übersteigenden Besuchsfläche und außerhalb geschlossener Räume auf eine Person je 20 Quadratmeter.

Welche Einrichtungen tatsächlich öffnen, ist aktuell unklar. Der Museumsberg beispielsweise wartet noch auf eine offizielle Mitteilung, die Stadtbücherei teilt auf Facebook mit: „Wir arbeiten an einem Konzept zur Wiederöffnung. Eine Öffnung ist jedoch frühestens ab dem 22.3.21 denkbar.“

Grenzpendler

Grenzpendlerinnen und Grenzpendler müssen bei jeder Einreise über ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis verfügen und dieses bei Aufforderung vorzeigen können. Das ärztliche Zeugnis oder Testergebnis besitzt eine Gültigkeit von 72 Stunden.

Veranstaltungen

Veranstaltungen dürfen nicht stattfinden. Eine Ausnahme sind Gottesdienste. Hier gilt weiterhin: Rituelle Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind mit bis zu 50 Teilnehmer innerhalb geschlossener Räume (also zum Beispiel in einer Kirche) und 100 Teilnehmer außerhalb geschlossener Räume (also zum Beispiel auf dem Vorplatz einer Kirche) zulässig.

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