Fall Carles Puigdemont

Entscheidung über Auslieferung fällt frühestens am Mittwoch

Entscheidung über Auslieferung fällt frühestens am Mittwoch

Entscheidung über Auslieferung fällt frühestens am Mittwoch

dpa
Schleswig/Madrid
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Carles Puigdemont Foto: Eric Vidal/Ritzau Scanpix/Reuters

Noch hat die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein keine Auslieferungshaft beantragt. Der 55-Jährige sitzt weiter in der Justizvollzugsanstalt.

Der Fall des in Deutschland festgenommenen katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont sorgt weiter für Turbulenzen. Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Neumünster, den 55-Jährigen vorerst weiter in Schleswig-Holstein festzuhalten, sind nun Staatsanwaltschaft und Oberlandesgericht am Zug. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur fällt die Generalstaatsanwaltschaft aber frühestens Mittwoch eine Entscheidung über einen Antrag auf Auslieferungshaft.

 

 

Der Politiker war vergangene Woche nach Finnland gereist, um dort Parlamentarier zu treffen und einen Vortrag zu halten. Nach Inkrafttreten des europäischen Haftbefehls versuchte er am Wochenende, mit dem Auto über Schweden, Dänemark und Deutschland zurück nach Belgien zu gelangen. Dorthin hatte er sich im Herbst im Zuge des verbotenen Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien ins Exil geflüchtet. Jedoch endete die Fahrt in Deutschland mit seiner Festnahme. In Spanien wird ihm Rebellion und die Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen.

 

Staatsanwälte prüfen Antrag

Derzeit werde geprüft, „ob und und wann“ ein Antrag auf Auslieferungshaft beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) gestellt werde, sagte eine Sprecherin. „Ich glaube aber nicht, dass das OLG noch eine Entscheidung fällt vor Ostern.“ Die Staatsanwälte befänden sich noch „ganz am Anfang der Prüfung“. In deren Verlauf seien gegebenenfalls auch Einwendungen der Rechtsanwälte des Politikers zu prüfen sowie gegebenenfalls etwaige weitere Informationen bei den spanischen Behörden einzuholen.

Das Amtsgericht Neumünster hatte am Montagabend entschieden, dass Puigdemont weiter im Gewahrsam bleibt. Er bleibt zunächst in der JVA Neumünster. „Die Zelle ist etwa neun Quadratmeter groß und befindet sich im Bereich der U-Haft“, sagte Schleswig-Holsteins Justizstaatssekretär Wilfried Hoops. Puigdemont sei nicht abgegrenzt und „nimmt an der täglichen Freistunde mit den anderen Untersuchungshäftlingen teil“.

Aufhorchen ließ eine Aussage der Entscheidungsbegründung des Amtsgerichts im Fall Puigdemont: „Ohne Frage bietet der Inhalt des Europäischen Haftbefehls Anhaltspunkte dafür, dass die Auslieferung des Verfolgten bei umfassender Prüfung unter Abwägung der betroffenen Rechtsfragen im Ergebnis als unzulässig bewertet werden könnte.“

Der Kieler Völkerrechtler Andreas von Arnauld warnte vor einer Überinterpretation dieses Satzes. „Ich deute dies in erster Linie als ein Signal, dass sich die deutschen Gerichte intensiv mit der Frage beschäftigen werden“, sagte er. Der Hinweis sei deshalb eher als Hinweis in Richtung der Katalanen zu verstehen, dass es sich nicht um eine „abgekartete Sache“ handelt.

Deutschland muss bei Europäischem Haftbefehl ausliefern

Der Jurist rechnet mit einer Auslieferung. „Normalerweise liefert Deutschland wegen politischer Taten nicht aus, aber das gilt nicht bei einem Europäischen Haftbefehl.“ Dieser mache eine Auslieferung zur Pflicht, „wenn die beiderseitige Strafbarkeit gewährleistet ist“.

Zwar gebe es den Puigdemont in Spanien zur Last gelegten Vorwurf der Rebellion hierzulande nicht. „Es kommt aber nur auf eine grundsätzliche Vergleichbarkeit an.“ Der Hochverrat aus dem deutschen Strafgesetzbuch habe „durchaus genügend Ähnlichkeit“ mit der Rebellion aus dem spanischen Recht.

Denkbar ist, dass die deutschen Behörden Puigdemont nur wegen der ihm in Spanien ebenfalls vorgeworfenen Veruntreuung öffentlichen Geldes ausliefern, wie Arnauld sagte. „Allerdings könnte dann verlangt werden, dass sich die Strafvollstreckung gegen Herrn Puigdemont in Spanien nur auf den Tatbestand der Veruntreuung beschränken darf und dass nur für diese Zwecke ausgeliefert wird.“ Beim UN-Menschenrechtsausschuss in Genf ging inzwischen eine Beschwerde von Puigdemont ein, in der er Spanien vorwirft, seine politischen und zivilen Rechte verletzt zu haben. Das UN-Organ hat aber noch nicht entschieden, ob die Beschwerde geprüft wird.

Proteste in Spanien

In Katalonien gehen derweil die Proteste gegen die Festnahme Puigdemonts weiter. Am Dienstag blockierten Anhänger des Politikers vorübergehend mehrere Autobahnen und die Avinguda Diagonal – eine der wichtigsten Straßen Barcelonas. Zu der Aktion hatte die separatistische Gruppe „Komitee zur Verteidigung der Republik“ (CDR) aufgerufen. Die Demonstranten forderten auf Transparenten „Freiheit für die politischen Gefangenen“. Bereits am Sonntag waren in ganz Katalonien Zehntausende Menschen auf die Straßen gegangen, um die Freilassung Puigdemonts zu fordern.

Gegen zwei Beamte, die Puigdemont bei seiner Rückfahrt von Finnland Richtung Belgien begleiteten, erstattete die spanische Nationalpolizei Anzeige. Dies bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums in Madrid der Deutschen Presse-Agentur. Es handele sich um Sicherheitskräfte der katalanischen Polizei „Mossos d'Esquadra“, die sich in ihrer Heimat Sonderurlaub genommen hätten, schrieb die Zeitung „El País“ unter Berufung auf Polizeiquellen.

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