Artenschutz

Die Knoblauchkröte kämpft ums Überleben

Knoblauchkröte kämpft ums Überleben

Knoblauchkröte kämpft ums Überleben

nt/shz.de
Süderlügum
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Der Bestand der europaweit geschützten Knoblauchkröte im Kreis Nordfriesland soll gesichert werden. Foto: Schleswig-Holsteinischen Landesforsten

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Um den Bestand der Amphibien zu sichern, sanieren Forstverwaltung und Stiftung Naturschutz zwei Gewässer.

Um den nach Angaben der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten besorgniserregenden Bestand der europaweit geschützten Knoblauchkröte im Kreis Nordfriesland zu sichern, saniert die Forstverwaltung gemeinsam mit der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein zwei Gewässer in Süderlügum.

Bereits 2018 wurde hier laut einem Bericht der Landesforsten der Auftakt für die Amphibien-Rettung mit dem Anlegen erster Gewässer gemacht.

Weitere Arten profitieren

Neben der Sicherung der Knoblauchkröten-Population sollen demnach auch Kammmolch und Moorfrosch von der jetzigen Maßnahme profitieren und eine Verbindung zum FFH-Gebiet Süderlügumer Binnendünen geschaffen werden.

Kern des Artenschutz-Projekts ist die Sanierung von zwei Gewässern. Foto: Carolin Meinhardt

„Die ausgesuchten Gewässer müssen entschlammt werden“, erklärt Ralf Hoinkis von Amphi Consult Germany, ein Unternehmen, das im Auftrag der Stiftung Naturschutz das Projekt begleitet.

Ausreichende Wasserführung

Dadurch würden die besonderen Anforderungen des Artenschutzes und die hydrologischen Belange der ausgewählten Gewässer berücksichtigt, insbesondere um eine ausreichende Wasserführung zu gewährleisten, heißt es weiter.

Vor der Entschlammung müssen die Gewässer jedoch zunächst von Gehölzen freigestellt werden, sodass sie ausreichend Sonne abbekommen und der Nährstoffeintrag minimiert wird. Auch werden steile Uferböschungen abgeflacht. Das schafft ausgedehnte Flachwasserzonen, die von wärmeliebenden Arten dringend benötigt werden.

Ersatzgelder

Finanziert wird die Amphibien-Initiative aus Ersatzgeldern des Kreises Nordfriesland. Das sind Mittel, die von Verursachern für Eingriffe in die Natur gezahlt werden müssen, wenn Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht angemessen auszugleichen sind.

Insgesamt profitierten 28 Teilgebiete zwischen Sylt und Husum direkt von diesem Schutzkonzept. Es sei aus seiner Sicht ein Gewinn für ganz Schleswig-Holstein, so Hoinkis.

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