Corona-Virus

Diese neuen Corona-Maßnahmen gelten ab Montag in SH

Diese neuen Corona-Maßnahmen gelten ab Montag in SH

Diese neuen Corona-Maßnahmen gelten ab Montag in SH

shz.de
Kiel
Zuletzt aktualisiert um:
Die neuen Corona-Maßnahmen der Landesregierung sollen ab kommenden Montag in SH gelten. Foto: imago images/Jan Huebner

Diesen Artikel vorlesen lassen.

In einigen Kreisen kann wegen der Inzidenz gelockert werden und in anderen Teilen von SH noch nicht.

Die Landesregierung hat am Mittwoch über das weitere Vorgehen in den Bereichen Schulen, Kitas, Krippen, Horte und Einzelhandel in den Kreisen und kreisfreien Städten entschieden. Die am Mittwoch beschlossenen Maßnahmen gelten ab Montag, 26. April bis einschließlich 2. Mai, teilte die Landesregierung mit.

Für die Schulen, Kitas, Krippen und Horte hält die Landesregierung derzeit angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens an den bisherigen Regelungen fest: Bei einer stabilen Inzidenz über 100 gelten hier Distanzlernen und Notbetreuung.

Aus den aktuellen Beschlüssen zum Bundesinfektionsschutzgesetz ergibt sich auch Änderungsbedarf bei den Erlassen zu ergänzenden Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 bzw. 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die noch in dieser Woche umgesetzt werden.

Öffnung des Einzelhandels in vier Regionen

In Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Plön und Flensburg ist der Einzelhandel geöffnet. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche ein Kunde bzw. eine Kundin je zehn Quadratmeter bedient werden. Die Kundenzahl für eine 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche wird auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Außengastronomie kann unter strengen Auflagen geöffnet bleiben. Für die Krippen, Kitas und Horte gilt: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

In DithmarschenOstholstein, Lübeck, Kiel, Steinburg, Segeberg, Rendsburg-Eckernförde, Pinneberg (ohne Einschränkungen für Helgoland) und Neumünster dürfen Kunden Geschäfte des Einzelhandels unter Angabe ihrer Kontaktdaten betreten. Das bisherige Verfahren (Click & Meet) wird abgelöst.

Außengastronomie kann unter strengen Bestimmungen öffnen

Die Betreiber der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten, so die Landesregierung. Die Kundenzahl ist auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Übersteigt die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter, wird die Kundenzahl für die darüber hinaus gehende Verkaufsfläche auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Außengastronomie kann unter strengen Auflagen geöffnet werden.

Für die Krippen, Kitas und Horte gilt: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Ausnahmen gelten in den Kreisen Pinneberg (ohne Helgoland) und Segeberg sowie in der Stadt Neumünster: auf Basis der Lageeinschätzungen der Kreise gilt dort der eingeschränkte Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt weiterhin die Notbremse

Im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt weiterhin die „Notbremse“. Mit Inkrafttreten der Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes finden die dann beschlossenen Regelungen Anwendung. Die Kitas, Krippen und Horte in diesem Kreis bieten nur Notbetreuung an.

Für den Kreis Stormarn entscheidet sich am kommenden Freitag, ob auch dort die Maßnahmen der „Notbremse“ in Kraft treten.

 

Mehr lesen