Wohnungsbau

Biotopschutz behindert Wohnquartier in Garding

Biotopschutz behindert Wohnquartier in Garding

Biotopschutz behindert Wohnquartier in Garding

Herbert Müllerchen/shz.de
Garding
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Der Bebauungsplan Nr. 22 liegt zur Einsicht im Amt Eiderstedt vor. Foto: Herbert Müllerchen

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Die Stadt Garding will auf der Bodewaldt’schen Fenne mittlerweile 85 Wohnungen einrichten.

Lange war es ruhig geworden um den Bebauungsplan Nr. 22. Bereits im Dezember 2018 hatte sich das Gremium mit dem ambitionierten Vorzeigeprojekt beschäftigt. Nun gibt es einige Neuerungen.

Das Wohnquartier soll nach den vorliegenden Planungen auf der Bodewaldt'schen Fenne realisiert werden. Es umfasst das Gebiet nördlich des Norderrings, südlich der Bebauung Stocklegger sowie westlich der Straße Lüch Op.

Planungsänderungen für das Wohnquartier

War im Vorentwurf von gut 60 Wohneinheiten die Rede, so sollen es dem Stadtplaner Sven Methner vom gleichnamigem Planungsbüro in Meldorf zufolge nach dem aktuellen Bebauungsplan 85 Wohnungen sein. „Das bedeutet jedoch nicht, dass dadurch mehr Gebäude entstehen werden.“

Mehr als die Hälfte der zu errichtenden Gebäude würden im Geschosswohnungsbau erstellt. Zu den verschiedenen Bauformen gehörten auch Reihenhäuser, die im südlichen Bereich der gut 2,4 Hektar großen Fläche errichtet werden sollen. Auf der restlichen Fläche seien Einzel- und Doppelhäuser vorgesehen.

Der Anteil an Einfamilienhäuser wird zurück gehen und kleinere Wohnungen und Geschosswohnungen werden zukünftig mehr gefragt sein.

Sven Methner, Stadtplaner

Da das zu bebauende Gebiet auf der Bodewaldt'sche Fenne die letzte noch offene und unbebaute Fläche im Stadtgebiet sei, brauche man ein städtebauliches Konzept. Als Zentral- und Versorgungszentrum habe die Stadt Garding auch für eine ausreichende Wohnraumversorgung zu sorgen. Der Bedarf nach Wohnraum würde sich in den kommenden Jahren erheblich verändern. „Der Anteil an Einfamilienhäuser wird zurück gehen und kleinere Wohnungen und Geschosswohnungen werden zukünftig mehr gefragt sein.“ Mit dem neuen Wohnraumkonzept wolle man schon jetzt auf die veränderten Wünsche der Wohnungssuchenden eingehen.

Biotopschutz behindert Plangebiet

Das Plangebiet sei derzeit als arten- und strukturreiches Dauergründland kartiert, gehöre nach dem Landesnaturschutzgesetz zu den gesetzlich geschützten Biotopen und dürfe nicht geschädigt werden. „Das heißt, wir können die Bodewaldt'sche Fenne nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde bebauen“, gab die Bürgermeisterin Andrea Kummerscheidt zu bedenken.

Dieser Biotopschutz könne nur aufgrund überwiegender Gründe des öffentlichen Interesses gelöst werden. Hier verwies die Bürgermeisterin auf die bedarfsgerechte Wohnraumversorgung insbesondere für Bevölkerungsgruppen, die ansonsten auf dem freien örtlichen Wohnungsmarkt nur unzureichend bedient werden können. „In diesem Fall muss allerdings sicher gestellt sein, dass die Umsetzung der Planung tatsächlich diesem speziellen Wohnraumbedarf dient und damit von überwiegendem öffentlichen Interesse ist“, heißt es im Naturschutzrecht. „Dafür spricht, dass es keine Potentialflächen ähnlicher Größe gibt, die eine gleich gute städtebauliche Eignung wie das vorgesehene Planungsgebiet aufweist.“

Vorteile des Wohnprojekts

Mit dem Wohnprojekt würden gleich mehrere Faktoren abgedeckt. Dazu gehöre bezahlbarer Wohnraum für Familien und für Arbeitskräfte sowie Wohnformen für Senioren und Menschen mit Behinderung. „Außerdem bieten wir eine gesunde Mischung von Wohnformen mit einem entsprechenden Wohnumfeld zur Förderung der sozialen Stabilität der Bewohnerschaft an“, gab Kummerscheidt zu bedenken. Zentraler Gedanke zur Planung sei die Mischung von Bau- und Wohnformen zur Zusammensetzung einer sozial und demografisch vielschichtigen Einwohnerschaft in Ortskernnähe.

Nach kurzer Beratung stimmte das Gremium dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu.

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