Beherbergungsverbot

Auf Amrum und Föhr: Vermietung trotz Beherbergungsverbots?

Auf Amrum und Föhr: Vermietung trotz Beherbergungsverbots?

Auf Amrum und Föhr: Vermietung trotz Beherbergungsverbots?

Ralf Hoffmann und Anna Goldbach/shz.de
Amrum/Föhr
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Amrum und Föhr scheinen zur Zeit gut besucht. Dass es sich dabei nur um Zweitwohnungsbesitzer handelt, ist zweifelhaft. Foto: Fotostand/K. Schmitt

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Auf Amrum und Föhr macht es den Anschein, dass sich nicht alle an die Einhaltung des Beherbergungverbots halten.

Auf dem letzten Corona‐Gipfel wurde nicht über einen Fahrplan zur Aussetzung des Beherbergungsverbotes entschieden, auch wenn viele Vermieter und Hotelbesitzer es sich gewünscht hätten. Das Thema wurde auf den nächsten Gipfel am 22.März vertagt, es heißt also weiter abwarten.

Die Amrum Touristik und viele Vermieter berichten über eine zunehmende Anzahl von Urlaubsanfragen, die leider zurzeit nicht verbindlich beantwortet werden können. Auch auf Föhr komme es vermehrt zu Anfragen, wie Jochen Gemeinhardt, Geschäftsführer der Föhr Tourismus GmbH (FTG) berichtet. „Die Leute wollen wissen, wie es ab dem 22. weitergeht und, ob sie ihren Urlaub buchen können. Dabei wissen wir genauso viel wie sie und müssen sie vertrösten.“

Urlauber auf den Inseln?

Seit November letzten Jahres stehen die Ferienwohnungen und Hotelzimmer auf Amrum und Föhr leer. Viele Menschen würden zwar gerne der Isolation zu Hause entfliehen und ein paar Tage Urlaub machen, doch das ist momentan nicht möglich. Oder doch?

Immer wieder gibt es Hinweise, dass sich Urlauber auf den Inseln Amrum und Föhr befinden. Amrumer berichten, dass sie teilweise von ihnen nicht bekannten Personen angesprochen werden, die nach dem Weg oder einer bestimmten Adresse fragen. Man kann auch beim Einkaufen beobachten, wie der eine oder andere Kunde überrascht über das Angebot auf Amrum ist. Das können wohl keine Bewohner der Insel oder Zweitwohnungsbesitzer sein.

Auch berichten Handwerker, die länger an ein und derselben Baustelle arbeiten, dass es vorkommt, dass bei Nachbarhäusern die Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen wöchentlich wechseln. „Ich werde häufiger von Bürgern angesprochen, die mich darauf hinweisen, dass sich ihrer Meinung nach Urlauber auf der Insel befinden, die sich nach geltender Landesverordnung gar nicht auf Amrum aufhalten dürfen“, so Norddorfs Bürgermeister Christoph Decker, „leider möchte dieses niemand offiziell anzeigen “. Auch Frank Timpe, der Leiter der Amrum Touristik bestätigt, dass dies ein sehr emotionales Thema bei Gesprächen mit Insulanern ist.

Auch Zweitwohnungsbesitzer dürfen ihre Wohnung nicht vermieten

Einige Vermieter und auch Gäste scheinen sich nicht an das Beherbergungsverbot zu halten. Dabei ist die Landesverordnung eindeutig: Zurzeit dürfen in Schleswig‐Holstein keine Gäste zu touristischen und anderen privaten Zwecken beherbergt werden. Dieses Vermietungsverbot gilt auch für Zweitwohnungsbesitzer: Sie dürfen ihre Zweitwohnung nur selbst nutzten, sie aber nicht vermieten. Verstöße gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld in nicht unerheblicher Höhe bestraft werden.

Die Verfolgung eventueller Ordnungswidrigkeiten hinsichtlich des Beherbergungsverbotes ist eine schwierige Angelegenheit. Weder Polizei noch Ordnungsämter oder Gemeinden oder Tourismus kontrollieren auf Amrum derzeit aktiv, ob die Verordnungen zum Beherbergungsverbot eingehalten werden. Nur wenn eine konkrete Anzeige vorliegt, wird dieser von den zuständigen Behörden nachgegangen. Die meisten Bürger scheuen jedoch eine konkrete Anzeige gegen Nachbarn, wenn ein Verdachtsfall vorliegt.

„Den ein oder anderen haben wir erwischt“

Ähnliches berichtet auch Amtsvorsteherin und Wrixumer Bürgermeisterin Heidi Braun. Sie erzählt, dass sich derzeit viele Menschen auf Föhr aufhalten, von denen man nicht sagen könne, ob sie sich hier aufhalten dürfen: „Den ein oder anderen haben wir erwischt.“ Allerdings, so gibt sie zu bedenken, sei es aufgrund der Gesetzeslage schwierig, tätig zu werden.

Außerdem, gibt Jochen Gemeinhardt zu bedenken, sei es nicht leicht zu beurteilen, wer Urlauber, Zweitwohnungsbesitzer oder Reha-Gast sei. Als Tourismus-Organisation sind der FTG die Hände gebunden, Kontrollen könnten ausschließlich durch das Ordnungsamt erfolgen.

Es verwundert nicht, dass in dieser Situation viele Gerüchte über unerlaubte Vermietungen auf der Insel kursieren: Die Gefahr von Anfeindungen untereinander steigt. „Ich hoffe einfach, dass diejenigen Gäste, die hier sind, sich an alle Regeln halten“, so der FTG-Geschäftsführer. Er wünscht sich ein gutes Miteinander zwischen Touristen und Insulanern sowie die Einhaltung der Maßnahmen – gerade im Hinblick auf den 22. März, „damit wir hoffentlich am 1. April öffnen können.“

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