Blaulicht

Unter Drogeneinfluss und mit 2,8 Promille auf dem E-Scooter

Unter Drogeneinfluss und mit 2,8 Promille auf dem E-Scooter

Unter Drogeneinfluss und mit 2,8 Promille auf dem E-Scooter

Flensburger Tageblatt/shz.de
Flensburg
Zuletzt aktualisiert um:
Beim Fahren von E-Scootern gelten die gleichen Promille-Grenzen wie beim Autofahren. Foto: Marcus Dewanger

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Der Mann hatte bereits seinen Führerschein verloren. Nun schlingerte er mit dem E-Scooter durch Flensburg.

Am Dienstagmittag befuhr ein Streifenwagen der Autobahnpolizei die Mürwiker Straße in Richtung Ziegeleistraße. Das teilte die Flensburger Polizei mit. Auf dem Gehweg fiel den Beamten ein E-Scooter-Fahrer auf, der das Fahrzeug unsicher und in Schlangenlinien führte.

Der E-Scooter-Fahrer wurde gestoppt und kontrolliert. Der 32-jährige Mann gab an, Alkohol getrunken und am Vorabend Drogen konsumiert zu haben. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,8 Promille. Der Mann erklärte, dass sein Autoführerschein bereits einer Sperre unterlag. Der 32-Jährige wurde für weitere polizeiliche Maßnahmen zur Wache des 1. Polizeirevieres verbracht. Da es sich um einen Leih-E-Scooter handelte, konnte dieser vor Ort abgestellt werden. 

 

Polizei weist auf Verkehrsregeln hin 

Die Polizei berichtet, dass in den letzten Wochen mehrfach E-Scooter-Fahrer unter Drogen- und Alkoholeinfluss kontrolliert worden seien und weist darauf hin, dass die gleichen Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen gelten. E-Scooter dürfen zudem nicht unter dem Einfluss von Rauschmitteln geführt werden. 

Auf Gehwegen darf nicht gefahren werden. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußgängerverkehr Vorrang, er darf weder behindert noch gefährdet werden. 

Außerdem dürfen E-Scooter nicht unter 14 Jahren gefahren werden. Es dürfen keine weiteren Personen mitgeführt werden. Es darf nur hintereinander und nicht nebeneinander gefahren werden. Richtungswechsel müssen mit Blinkern oder, falls nicht vorhanden, mit eindeutigen Handzeichen gegeben werden. Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.

 

Mehr lesen