Drogen-Prozess

Strafe für Husumer Arzt: Vier Jahre und 10 Monate Gefängnis

Strafe für Husumer Arzt: Vier Jahre und 10 Monate Gefängnis

Strafe für Husumer Arzt: Vier Jahre und 10 Monate Gefängnis

Melchior Bonacker/shz.de
Flensburg/Husum
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Ein Husumer Arzt wirtschaftete in die eigene Tasche. Der kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein soll ein Schaden von 740.00 Euro entstanden sein. Foto: Tobias Hase

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Der Arzt, der in Husum viele Jahre lang die Ersatzdroge Methadon und andere Betäubungsmittel verkauft oder verschrieben hat, muss vier Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Als verbüßt gelten zehn Monate.

Zehn Jahre Rechtsstreitereien – nun ist das Urteil am Flensburger Landgericht gefallen: Vier Jahre und zehn Monate muss der Husumer Arzt, der laut Anklage zwischen 2007 und 2011 seinen Patienten in Hunderten Fällen die Ersatzdroge Methadon und andere Betäubungsmittel verkauft oder verschrieben haben soll, ins Gefängnis. 

Zehn Monate gelten als verbüßt 

Abgezogen von der Haftdauer werden nur die zehn Monate wegen der so langen Verfahrensdauer. Sie gelten daher als bereits vollstreckt. Die Verteidigung hatte auf eine höhere Anrechnung gesetzt. 

 

Der Arzt soll Behandlungen abgerechnet haben, die gar nicht oder nicht in der abgerechneten Form stattfanden. Dadurch soll der Kassenärztlichen Vereinigung ein Schaden von etwa 740 000 Euro entstanden sein. 

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten vorige Woche ihre Plädoyers gehalten. Beide Seiten hatten dabei eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert. Aufgrund der einberechneten Verzögerungen im Verfahrensablauf von mehr als vier Jahren sollten nach Ansicht der Staatsanwalts acht Monate der jetzt geforderten Strafe bereits als vollstreckt gelten. Die Verteidigung plädierte darauf, dass ein längerer Zeitraum als verbüßt angesehen wird.

 

Überraschend war vor Wochen Tempo in den Prozess gekommen. Der mitangeklagte Husumer Apotheker war mit einem eigenen Geständnis vorgeprescht und wechselte daher von der Anklagebank in den Zeugenstand. Bald darauf zog der Arzt nach und gestand seine Beiträge zu den Taten. 

 

Aktuell läuft am Gericht noch die Begründung dieses Urteils.

 

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