Strategie der Landesregierung

Corona-Maßnahmen in SH: Hier gelten ab Montag Ausnahmen

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Kiel
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Der Traum vom Präsenzunterricht: Viele Schüler im Norden sind aktuell noch weit davon entfernt. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

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Neue Entscheidungen hat die Landesregierung am Mittwoch unter anderem zu Schulen, Kitas und zum Einzelhandel getroffen.

Die Landesregierung hat am Mittwoch über das weitere Vorgehen in den Bereichen Schulen, Kitas, Krippen, Horte und Einzelhandel beraten. Die Entscheidungen über Öffnungen oder Verschärfungen werden im Wochenrhythmus getroffen und gelten somit ab Montag, 29. März. Sie hängen von den jeweiligen Inzidenzwerten in den Kreisen und kreisfreien Städten ab.

Die Bäderregel wird weiterhin ausgesetzt. Das Sonntagsfahrverbot für LKW noch immer aufgehoben.

Bereich Einzelhandel

Kreisweite Inzidenz von unter 50: Der Einzelhandel bleibt dort geöffnet. Dabei kann weiterhin für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je zehn Quadratmeter bedient werden, ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen.

Das betrifft ab Montag die Kreise und kreisfreien Städte Lübeck, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Steinburg, Ostholstein, Nordfriesland und Plön sowie die Stadt Kiel, die dem Gesundheitsministerium am Mittwoch mitgeteilt hat, dass sie die Inzidenz von 50 wieder unterschreiten wird.

Inzidenz zwischen 50 und 100: Kunden dürfen die Geschäfte nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist zu gewährleisten, dass nicht mehr als eine Person pro 20 Quadratmeter zeitgleich in der Verkaufsstelle aufhält. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden.

Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden.

Das betrifft ab Montag die Kreise und kreisfreien Städte Flensburg, Segeberg, Pinneberg, Stormarn, Neumünster, Herzogtum-Lauenburg, Dithmarschen.

Bereich Schule

Die Regeln der laufenden Woche gelten auch in der kommenden Woche.

Ausnahme:

Im Kreis Pinneberg befinden sich ab dem 29. März die Jahrgangsstufen Eins bis Sechs im Wechselunterricht. Schüler der Jahrgangsstufen Sieben bis Q1 sind im Distanzunterricht. Für die Abschlussjahrgänge soll es Präsenzangebote und Prüfungsdurchführungen geben.

Zur Erinnerung noch einmal die unverändert bestehenden Regeln:

Kreisfreie Städte Kiel, Lübeck, Neumünster, Kreise Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde, Plön, Steinburg, Dithmarschen, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und Stormarn:

  • Grundschule: Präsenzunterricht
  • 5. und 6. Jahrgang: Präsenzunterricht
  • 7. bis Q1 Jahrgang: Wechselunterricht
  • Abschlussklassen: Präsenzangebote

Kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Herzogtum Lauenburg und Segeberg:

  • Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht
  • Notbetreuung: für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • 7. bis Q1: Lernen in der Distanz
  • Abschlussklassen: Präsenzangebote

Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können der Präsenzunterricht und das Distanzlernen nach individuellen Erfordernissen unabhängig von den besuchten Jahrgangsstufen weiterhin stattfinden. In Absprache mit den Sorgeberechtigten entscheidet die Schulleitung über Teilnahme und Form des Präsenzunterrichts oder des Distanzlernens.

An den berufsbildenden Schulen findet der Unterricht weiterhin wie bisher statt.

Krippen, Kitas und Horte im Norden

Seit dem 22. Februar befinden sich die meisten Krippen, Kitas und Horte in Schleswig-Holstein im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Die Landesregierung ist ständig im Gespräch mit den Verantwortlichen vor Ort. Das Vorgehen in den Kreisen und kreisfreien Städten wird auf Basis einer Lagebewertung der Gesundheitsämter mit den Kommunen verabredet.

Ausnahmen vom Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen sind ab dem 29. März:

  • Flensburg: Kitas, Krippen und Horte im eingeschränkten Regelbetrieb;
  • Segeberg: Kitas, Krippen und Horte im eingeschränkten Regelbetrieb;
  • Pinneberg: Kitas, Krippen und Horte im eingeschränkten Regelbetrieb;
  • Herzogtum Lauenburg: Kitas, Krippen und Horte im eingeschränkten Regelbetrieb.
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