Tierseuche

Vogelpest in Nordschleswig – Schleswig-Flensburg richtet Sperrzone ein

Vogelpest in Nordschleswig – Schleswig-Flensburg richtet Sperrzone ein

Geflügelpest in Dänemark – Kreis richtet Sperrzone ein

Schleswiger Nachrichten/shz.de
Schleswig/Langballig
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Im Beobachtungsgebiet muss das Geflügel bis auf Weiteres von Wildvögeln abgesondert werden, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden. Foto: dpa/Daniel Karmann

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In Jütland ist die Geflügelpest ausgebrochen. Der Kreis Schleswig-Flensburg richtet auf deutscher Seite entlang der Ostseeküste eine Sperrzone ein.

Eine Hühnerzucht bei Iller auf Broackerland (Broagerland) ist, wie berichtet, von Vogelgrippe betroffen. Das bedeutet, dass dort 38.000 eierlegende Hühner in den kommenden Tagen gekeult werden müssen.

Der Ausbruch hat auch Auswirkungen auf Geflügelhalter im Kreis Schleswig-Flensburg, da sich auf deutscher Seite Gemeinden in einem Radius von zehn Kilometern Entfernung zu dem betroffene Betrieb befinden. Der Kreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen und eine Sperrzone eingerichtet, berichten die „Schleswiger Nachrichten“.

 

Ein Ausbruch im Sommer ist eher atypisch. Ich appelliere dringend an alle Geflügelbesitzer, die angeordneten Maßnahmen auch konsequent umzusetzen.

Dr. Volker Jaritz, Kreisveterinär

 

Um die Nutztierbestände zu schützen, hat das Veterinäramt des Kreises daher eine ab Donnerstag geltende Allgemeinverfügung erlassen. Darin werden Gebiete in den Ämtern Langballig, Hürup und Geltinger Bucht sowie die Stadt Glücksburg als Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) festgelegt. 

 

Geflügelbestände müssen von Wildvögeln abgesondert werden 

Tierhalter in diesen Bereichen müssen ab Donnerstag die allgemeinen Schutzmaßregeln nach der Geflügelpest-Verordnung und hierbei insbesondere die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten, um die Hausgeflügelbestände zu schützen, heißt es in der Pressemitteilung des Kreises. Dazu gehört das Gebot, sämtliche gehaltene Vögel abgesondert von Wildvögeln zu halten, Geflügelausstellungen und die Jagd auf Federwild sind untersagt. „Oberstes Ziel muss es sein, Einträge des Virus aus der Wildvogelpopulation in die Hausgeflügelbestände zu vermeiden“, heißt es in der Mitteilung weiter. 

 

Schutzkleidung tragen 

Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Einträge von Geflügelpestviren in den Stall über Schuhe oder Kleidung sind unbedingt zu vermeiden. Deshalb soll beim Betreten der eigenen Ställe Schutzkleidung (zum Beispiel ein stalleigener Overall und entsprechendes Schuhwerk) getragen werden. An den Eingängen der Ställe sollten mit Desinfektionsmittel getränkte Desinfektionsmatten ausgelegt werden. Betriebsfremde Personen dürfen grundsätzlich die Ställe nicht betreten. 

Meldepflicht von toten Tieren 

Das Auftreten von vermehrten Todesfällen in den Geflügelbeständen muss an die Veterinärbehörde gemeldet werden. Die veterinärmedizinische Untersuchung bei einem unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand, erhöhten Verlusten in der Herde oder einer reduzierten Legeleistung sind vorgeschrieben. Darüber hinaus sind alle bislang noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinäramt und beim Tierseuchenfonds anzuzeigen. 

Erkrankte Tiere in der Natur belassen 

Kreisveterinär Dr. Volker Jaritz mahnt dazu, tot aufgefundene Wildvögel beim zuständigen Ordnungsamt zur Entsorgung zu melden, kranke oder verletzte Vögel in der Natur zu belassen und nicht aufzuschrecken. Der gut gemeinte Tierarztbesuch mit solchen Tieren hat unbedingt zu unterbleiben, um einer weiteren Seuchenverschleppung entgegenzuwirken. 

Kreisveterinär fordert: Vorschriften konsequent einhalten 

„Ein Ausbruch im Sommer ist eher atypisch. Die Ostsee stellt in diesem Fall zudem eine physische Barriere dar, wodurch der Ausbruch zwar ernst zu nehmen ist, jedoch durch konsequente Einhaltung aller Maßnahmen, ein Eintrag in das Kreisgebiet vermieden werden kann. Ich appelliere daher dringend an alle Geflügelbesitzer, die angeordneten Maßnahmen auch konsequent umzusetzen“, sagt Jaritz. 

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises auf schleswig-flensburg.de abrufbar.

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