Geflügelpest

Kreis hebt Stallpflicht für Geflügel zum 5. Mai auf

Kreis hebt Stallpflicht für Geflügel zum 5. Mai auf

Kreis hebt Stallpflicht für Geflügel zum 5. Mai auf

Marle Liebelt/shz.de
Flensburg/Schleswig
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Federtiere in Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg dürfen ab dem 5. Mai wieder raus aus dem Stall. Foto: Daniel Karmann /Symbolfoto

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Eine lang ersehnte Entscheidung: Die Stallpflicht im Kreis Schleswig-Flensburg ist aufgehoben, Vorsicht ist allerdings dennoch geboten.

Darauf haben viele Hühner- und andere Geflügelhalter sehnsüchtig gewartet: Die Aufstallungspflicht im Kreis Schleswig-Flensburg und Flensburg wird aufgehoben. 

Wie der Kreis am Montag mitteilte, hätte eine Risikobewertung des Kreisveterinäramtes ergeben, dass das Seuchengeschehen deutlich abgeschwächt sei und die Stallpflicht für Geflügel zum 5. Mai aufgehoben werden kann. Vergangene Woche wurde diese auch in Teilen des Binnenlandes von Nordfriesland aufgehoben.

In Schleswig-Flensburg wurde der letzte positive Befund auf Geflügelpest am 17. April im nördlichen Kreisgebiet festgestellt. Insgesamt habe es seit Jahresbeginn im Kreis und der Stadt Flensburg 13 Geflügelpest-Fälle gegeben, wie der Kreis in einer Meldung am Montag mitteilte. 

Übertreten der Seuche auf Hausgeflügel wurde verhindert 

Laut Dr. Volker Jaritz, Leiter des Kreisveterinäramtes, konnte Dank der Aufstallungspflicht ein Überspringen der Seuche von Wildvögeln auf Hausgeflügelbestände im Kreis und der Stadt Flensburg verhindert werden. 

 

Anders in anderen Teilen der Republik: „In Deutschland hat es diesen Winter bisher 245 Ausbrüche bei Hausgeflügel einschließlich gehaltener Vögel in Tierparks oder ähnlichen Einrichtungen gegeben. Dabei hat die Seuche beispielsweise in Mecklenburg Vorpommern rund 5,7 Millionen Euro gekostet“, heißt es in der Kreismitteilung.

Weiterhin Vorsicht geboten 

Trotz des hiesigen glimpflichen Verlaufes sei die Gefahr der Geflügelpest jedoch noch nicht gebannt, warnt Dr. Jaritz. Funde von den sogenannten HPAI H5-Viren bei Wildvögeln in Deutschland seien aktuell zwar rückläufig, dennoch würden weiterhin infizierte Vögel, vor allem Gänse und Greifvögel, besonders aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg gemeldet. Auch sei der Frühjahrszug nordischer Wasservögel noch nicht vorbei. 

Die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen sollten daher weiter stringent eingehalten werden. Überall dort, wo Kontaktmöglichkeiten zwischen Wildvögeln und Geflügel, insbesondere Wasservögeln, bestehen, können weiterhin Infektionen eingetragen werden. 

Die amtliche Bekanntmachung zu dieser Meldung kann auf der Internetseite des Kreises unter www.schleswig-flensburg.de/Bekanntmachungen gelesen werden. 

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