HAFEN UND SÜDERMARKT

Streit um Alkoholverbot in Flensburg

Streit um Alkoholverbot in Flensburg

Streit um Alkoholverbot in Flensburg

Ove Jensen/shz.de
Flensburg
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Flensburger Hafen
Beliebter Treffpunkt: der Flensburger Hafen. Foto: Staudt

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Flensburg verbietet ab Montag den Alkoholkonsum an zentralen Orten in der Innenstadt. Die Entscheidung ist heftig umstritten.

Nach mehr als einer Woche mit einem Inzidenzwert unter 50 werden die Corona-Maßnahmen in Flensburg am Montag weiter gelockert. Der Einzelhandel darf wieder regulär öffnen – ganz ohne „Click & Meet“.

In einem Punkt aber hat die Stadt Flensburg die Corona-Maßnahmen verschärft – und damit eine heftige Debatte ausgelöst. Ab Montag gilt rund um den Südermarkt sowie am Fördeufer im Hafenbereich ein Alkoholverbot.

Oberbürgermeisterin Simone Lange beruft sich dabei auf die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein. Demnach sind Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken an öffentlichen Orten unter freiem Himmel untersagt, an denen sich Menschen auf engem Raum aufhalten. Die Erfahrungen der vergangenen Woche habe gezeigt, dass dies für den Südermarkt und den Hafenbereich gelte, heißt es in der offiziellen Begründung der Stadtverwaltung.

 

In der Kommunalpolitik sind am Wochenende aber Zweifel an dieser Begründung laut geworden. Die Grünen-Ratsfraktion und die Grüne Jugend fordern, das Alkoholverbot sofort zurückzunehmen. Auch Erik Jäger von den Jungen Liberalen spricht von einem „völlig falschen Signal“. 

Es schadet niemanden, wenn man sich mit einem guten Freund bei frischer Seeluft auf ein Bier trifft. 

Erik Jäger, Junge Liberale

Der Chef der Grünen-Ratsfraktion, Clemens Schmidt, meint: „Es wirkt leider so, als sei diese neue Allgemeinverfügung auf bestimmte Personengruppen gezielt.“ Diese Bemerkung dürfte auf die sogenannte Trinkerszene auf dem Südermarkt zielen. Schon seit Jahren werden immer wieder Appelle an Stadtverwaltung und Polizei laut, gegen diese Szene aktiv zu werden. In jüngster Zeit hatten Anwohner berichtet, dass es seit Beginn des Corona-Lockdowns innerhalb dieser Szene vermehrt zu Drogenhandel gekommen sei, wohl auch, weil man sich in der oft menschenleeren Innenstadt unbeobachtet gefühlt habe.

Erst am vergangenen Montag war die Polizei zu einer Drogenkontrolle auf dem Südermarkt angerückt. In der Folge wurden 14 Strafverfahren eingeleitet.

In der Begründung für das Alkoholverbot wird ein Zusammenhang zu den Drogenfunden jedoch nicht erwähnt. Die Oberbürgermeisterin bezieht sich ausschließlich auf die Corona-Pandemie.

Gastronomie darf Alkohol ausschenken

Annabell Pescher von der Grünen Jugend meint, das Verbot verschiebe das Geschehen wahrscheinlich nur an andere Orte, an denen kein Alkoholverbot gilt. „Statt eines Verbotes sollte die Stadt versuchen, dialogisch mit den Angesprochenen Lösungen im Sinne des Infektionsschutzes zu finden und stärker präventiv tätig zu werden“. Die bereits vorhandenen Kontaktbeschränkungen sollten ausreichen, um Zusammenkünfte im öffentlichen Raum zu kontrollieren und bei Bedarf einzuschränken, meint sie.

 

Der Hafen und die Innenstadt sind öffentliche Bereiche, die allen zur Verfügung stehen, und nicht nur den Gästen der Gastronomie. 

Clemens Schmidt, Grünen-Ratsfraktionschef

Im Hafenbereich indes trifft das Verbot nicht zuletzt Jugendliche und junge Erwachsene, die sich hier in der wärmeren Jahreszeit häufig treffen. Erik Jäger meint: „Gerade sich in Ausbildung befindende Menschen können sich den Gang in die Außengastronomie nicht immer leisten. Es schadet niemanden, wenn man sich mit einem guten Freund bei frischer Seeluft auf ein Bier trifft.“

Auch Grünen-Ratsfraktionschef Schmidt bezeichnet es als diskriminierend, dass in der Außengastronomie am Hafen weiter Alkohol ausgeschenkt werde, während Menschen, die sich den Restaurantbesuch nicht leisten könnten, sich nicht mehr mit einem Bier oder anderen alkoholischen Getränken ans Hafenufer setzen dürfen. Schmidt: „Der Hafen und die Innenstadt sind öffentliche Bereiche, die allen zur Verfügung stehen, und nicht nur den Gästen der Gastronomie.“ Der Grünen-Politiker äußerte „erhebliche Zweifel daran, ob diese Maßnahmen wirklich sinnhaft zur Pandemiebekämpfung beitragen“.

Befristet bis 9. Mai

Wie alle anderen Corona-Beschränkungen ist auch das Alkoholverbot zunächst auf wenige Wochen befristet. Es gilt bis zum 9. Mai, und zwar auf dem Südermarkt einschließlich Holm und Nikolaikirchhof täglich von 10 Uhr bis Mitternacht und am Hafen – von der Schiffbrücke 39 bis zu den Silos am Ballastkai 10 – täglich von 12 Uhr bis Mitternacht. Nach Angaben der Stadtverwaltung sind dies die Zeiträume, in denen sich in diesen Bereichen besonders viele Menschen aufhalten.

 

Silos am Ballastkai
Die Silos am Ballastkai 10: Bis hier reicht die Alkoholverbots-Zone. Foto: Staudt

Alkohol in geschlossenen Flaschen durch die betroffenen Bereiche zu transportieren, ist übrigens ausdrücklich erlaubt. 

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