Nur noch in zwei Gemeinden
Kreis Schleswig-Flensburg schränkt die Maskenpflicht ein
Kreis Schleswig-Flensburg schränkt die Maskenpflicht ein
Kreis Schleswig-Flensburg schränkt die Maskenpflicht ein
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Ab Montag, den 14.06.2021 bis einschließlich 27.06.2021 gilt nur noch für zwei Gemeinden die Maskenpflicht: in Kropp und Schleswig. Das Alkoholverbot wird nicht verlängert.
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat seine Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche auf dem Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, angepasst. Ab Montag gelten nur noch in zwei Gemeinden Maskenvorgaben: In Kropp und Schleswig.
Alkoholverbot wird nicht verlängert
In Schleswig ist der Bereich des Hafens von der Maskenpflicht erfasst, in Kropp das Einkaufszentrum in der Industriestraße, zudem bis zum Ferienbeginn am 21. Juni auch der Bereich rund um die Schule bzw. den ZOB. Daneben gilt weiterhin ein allgemeines Maskengebot auf Bahnhöfen und Bahnsteigen.
Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab Montag, den 14.06.2021 bis einschließlich 27.06.2021.
Die Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot im Kreisgebiet läuft am 13.06.2021 aus und wird nicht verlängert.