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Maskenpflicht nur noch in Kropp und Schleswig

Maskenpflicht nur noch in Kropp und Schleswig

Maskenpflicht nur noch in Kropp und Schleswig

Joachim Pohl/shz.de
Schleswig
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Schleswiger Ladenstraße
Die Maskenpflicht in der Schleswiger Ladestraße wurde schon vor zwei wochen aufgehoben. Foto: Gero Trittmaack

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Die Maskenpflicht gilt ab Montag nur noch an wenigen Plätzen im Kreisgebiet sowie auf und in Bahnhöfen. Alkoholverbot wird nicht verlängert.

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat seine Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche auf dem Gebiet des Kreises, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, angepasst. Ab Montag gelten nur noch in zwei Gemeinden Maskenvorgaben: Kropp und Schleswig. In Schleswig ist der Bereich des Hafens von der Maskenpflicht erfasst, in Kropp das Einkaufszentrum in der Industriestraße, zudem bis zum Ferienbeginn am 21. Juni auch der Bereich rund um die Schule bzw. den Zob. Daneben gilt weiterhin ein allgemeines Maskengebot auf Bahnhöfen und Bahnsteigen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab Montag, 14. Juni, bis einschließlich 27. Juni. Die Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot im Kreisgebiet läuft am 13. Juni aus und wird nicht verlängert.

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