CORONA-LOCKERUNGEN IM NORDEN

Mehr Besucher, draußen ohne Maske: Das gilt ab Montag

Mehr Besucher, draußen ohne Maske: Das gilt ab Montag

Mehr Besucher, draußen ohne Maske: Das gilt ab Montag

Dieter Schulz/dpa/ Gerrit Hencke/shz.de
Kiel
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Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein. Foto: Imago Images/Felix König/Archiv

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Ab Montag wird es in SH erneut Lockerungen geben. Auch Diskotheken sollen wieder öffnen dürfen, unter strengen Auflagen.

Das Land lockert ab Montag, 28. Juni, weitere Corona-Beschränkungen. Das hat Ministerpräsident Daniel Günther erklärt. Die neuen Regeln, die der CDU-Politiker mit den sinkenden Inzidenzwerten begründet, sollen für vier Wochen gelten. „Die Maskenpflicht im Außenbereich entfällt“, sagt Günther. 

Zudem werden mehr Besucher bei Veranstaltungen, Gottesdiensten und Sportfesten zugelassen. So dürfen Märkte, Messen und Konzerte, die drinnen stattfinden, von bis zu 1250 Menschen besucht werden – und zwar ohne Testpflicht. Zu sportlichen Aktivitäten dürfen sich 25 Menschen in Hallen treffen. 

Die Quadratmeterbeschränkungen für Verkaufsflächen sowie für Freizeit- und Kultureinrichtungen entfallen. Wer in Schleswig-Holstein Urlaub macht, muss weiter bei der Anreise einen negativen Test vorlegen, dann aber nur noch einmal nach 72 Stunden ein weiteres negatives Ergebnis – und danach nichts mehr. 

Rücken Sie sich nicht gegenseitig unnötig auf die Pelle.

Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident

Günther appelliert an die Menschen sich trotz der Öffnungen, „nicht gegenseitig unnötig auf die Pelle zu rücken“. Masken im Innenbereich, Hygiene- und Abstandsregeln seien weiter nötig, denn: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei.“ Deswegen werde vermutlich auch in den ersten beiden Schulwochen nach Ende der Sommerferien eine Maskenpflicht an Schulen bestehen bleiben.

Allerdings zeigt sich der Ministerpräsident optimistisch, was den weiteren Verlauf angeht: „Ich bin zuversichtlich, dass wir eine vierte Welle im Griff behalten können – bestenfalls können wir sie verhindern.“ Er sei sehr optimistisch, dass es keine erneuten Verschärfungen der Maßnahmen im Herbst geben müsse, sondern im Gegenteil weitere Öffnungsschritte möglich werden. Für den 26. Juli stellt der Regierungschef bereits eine Ausweitung der Besucherzahlen bei Festivals in Aussicht. 

Günther fordert alle Schleswig-Holsteiner auf, sich impfen zu lassen 

Günther appelliert noch einmal an alle Schleswig-Holstein, sich impfen zu lassen. „Nutzen Sie die Chance – und zwar in jeder Altersgruppe.“ „Das ist der beste Schutz und das allerwichtigste Instrument im Kampf gegen das Virus und die Pandemie“, sagte der Ministerpräsident. Zunächst aber meint der Ministerpräsident, dass die Menschen ihre zurückbekommenen Freiheiten nutzen sollten: „Genießen Sie den Sommer –möglichst an der frischen Luft.“ 

In den kommenden Tagen wird die Verordnung erarbeitet, dann vom Kabinett beschlossen und zum Wochenende hin veröffentlicht. 

Die Infektionszahlen liegen bei uns weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Das liegt sicher auch an der guten Impfquote: Mehr als die Hälfte (55,4 Prozent) der Menschen in Schleswig-Holstein ist einmal geimpft, 33,1 Prozent sind vollständig geimpft.

Daniel Günther, Ministerpräsident Schleswig-Holstein

Das gilt ab Montag in SH: 

Private Treffen 

Nach wie vor gelten für Treffen im Familien- oder Bekanntenkreis innen wie außen dieselben Regeln – es dürfen sich bis zu zehn Personen aus zehn Haushalten treffen. Das gilt auch für Treffen in Gaststätten oder Lokalen.

Testpflicht 

Die Testpflicht bleibt, beispielsweise beim Besuch einer Gaststätte im Innenbereich, im Krankenhaus, in Pflege- oder Reha-Einrichtungen oder bei Busreisen. 

Lockerungen gibt es beim Sport im Innenbereich ab 25 Sporttreibenden (bislang waren es zehn Personen). 

Beim Besuch eines Beherbergungsbetriebes ist vor der Anreise ein Test erforderlich, zusätzlich dann nur noch einmalig nach 72 Stunden. 

Maskenpflicht 

Die Maskenpflicht entfällt in Außenbereichen, allerdings sind Abstände etwa auf Wochenmärkten und in Wartebereichen weiterhin einzuhalten. Zudem entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske teilweise bei Veranstaltungen im Innenbereich mit Sitzungscharakter, zum Beispiel im Kino oder im Theater. Auf den so genannten „Verkehrswegen“, also auf dem Weg zum Platz oder auf den Gängen, muss die Maske getragen werden, am Platz kann sie abgenommen werden. 

Besucher pro Quadratmeter 

Die Quadratmeterbeschränkungen für Verkaufsflächen sowie für Freizeit- und Kultureinrichtungen entfallen. 

Veranstaltungen mit Gruppenaktivität und ohne feste Sitzplätze (zum Beispiel Feste und Empfänge) dürfen unter Auflagen wieder mit bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 500 Personen draußen stattfinden. 

Veranstaltungen mit Marktcharakter (Flohmärkte, Messen usw.) sind unter Auflagen drinnen wieder mit bis zu 1250 Personen möglich, draußen mit bis zu 2500. Die Testpflicht im Innenbereich entfällt. 

Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (zum Beispiel Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen) sind unter Auflagen mit bis zu 1250 (Innenbereich) bzw. 2500 Personen (draußen) möglich. Die Testpflicht im Innenbereich entfällt. 

Diskotheken 

Unabhängig vom Modellprojekt können Diskotheken unter strengen Bedingungen wieder öffnen. Erforderlich sind unter anderem ein Hygienekonzept, Kontaktdatenerhebung, Maskenpflicht, die Vorlage eines negativen Tests und die Beschränkung der Besucherzahl auf 125 Personen. 

Sport/Freizeit 

Die Durchführung von Wettbewerben und Sportfesten ist innerhalb geschlossener Räume mit maximal 1250 Personen, außerhalb geschlossener Räume mit maximal 2500 Personen zulässig. Schwimm-, Spaß- und Freibäder konnten bereits vorher mit einem entsprechenden Hygienekonzept öffnen, ebenso wie Saunen, Dampfbädern und Whirlpools. 

Gottesdienste 

Bei Gottesdiensten außerhalb geschlossener Räume wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 2500 erhöht, innerhalb geschlossener Räume auf 1250. 

Reiseverkehr zu touristischen Zwecken 

Wie bisher sind zum Beispiel Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, jedoch unter Auflagen möglich. Dazu gehören die Maskenpflicht für Reisende – die bisherige Testpflicht entfällt. 

Prostitution 

Prostitution und der Betrieb von Bordellen bleiben unter engen Voraussetzungen zugelassen. Dazu zählen: Kontaktdatenerfassung, Hygienekonzept und Tests für Freier und Prostituierte. Nicht erlaubt bleibt die Straßenprostitution in Fahrzeugen. 

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