Corona-Krise

Neue Corona-Regeln: Wann soll was erlaubt sein?

Neue Corona-Regeln: Wann soll was erlaubt sein?

Neue Corona-Regeln: Wann soll was erlaubt sein?

Kay Müller/shz.de
Kiel
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Daniel Günther hat wochenlang auf Öffnungen im Einzelhandel hingearbeitet. Foto: Christian Charisius/dpa

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Schleswig-Holstein entschärft die strengen Kontaktregeln. Das sind die wesentlichen Punkte.

Bleibt der Inzidenzwert landesweit unter 50, kann der Einzelhandel ab 8. März wieder öffnen. Bis zu einer Ladenfläche von 800 Quadratmetern gilt: ein Kunde pro zehn Quadratmeter. Ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen. Liegt der Inzidenzwert über 50, gilt ebenfalls diese Begrenzung, allerdings müssen die Kunden Termine vereinbaren und Ladenbetreiber müssen die Daten erfassen.

Liegt der Inzidenzwert landesweit über 100, wird der Einzelhandel geschlossen, bestellte Waren können nur nach Voranmeldung abgeholt werden. „Wir werden uns immer zum Ende der Woche über die Inzidenzzahlen. Wenn die stabil unter 50 sind, bleibt es dabei“, sagt Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Ist das nicht so, gibt es wieder härtere Regeln.

Dienstleistungen

Ebenfalls ab 8. März werden Fahr- und Flugschulen ihre Arbeit wieder vollständig aufnehmen können. Nach der Öffnung von Friseursalons und Nagelstudios am vergangenen Montag können weitere körpernahe Dienstleitungen mit Hygienekonzepten an den Start gehen – also Tattoo-, Sonnen-, Kosmetik- und Massagestudios.

Wenn bei den Behandlungen kein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden kann, müssen Kunden einen tagesaktuellen Corona-Test vorweisen. Das Personal braucht ein Testkonzept.

Sport und Jugend

Kinder und Jugendtreffen sind in festen Gruppen bis zu zehn Personen erlaubt. Sportgruppen mit bis zu 20 Kindern können in Vereinen draußen trainieren. Erwachsene können in Gruppen mit bis zu zehn Personen bei einer landesweiten Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Sport im Freien treiben, ohne dass ein Verein organisatorisch dahinter steht.

 

 

Foto: Marijan Murat/dpa, Kollage: shz.de/infogram

Steigt der Wert über 50, ist nur kontaktfreier Außensport mit maximal zwei Personen zulässig. Außerschulische Bildungseinrichtungen wie Musikschulen können Einzelunterricht anbieten. Gemeinschaftsräume in Pflegeheimen sollen 14 Tage nach der Zweitimpfung von Bewohnern und Personal wieder für Gruppenangebote nutzbar sein. In Kliniken werden regelmäßige Tests zur Auflage.

Kultureinrichtungen

Museen, Galerien und botanische Gärten können ab Montag, 8. März, wieder öffnen. Bei einer Inzidenz über 50 müssen Besucher einen Termin buchen.

Private Treffen

Fünf Personen können sich treffen, allerdings aus maximal zwei Haushalten. Paare mit getrennten Wohnsitzen gelten als ein Haushalt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Liegt die Sieben-Tages-Inzidenz unter dem Wert von 35, sind Treffen mit bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt. Auch hier sind Kinder unter 14 Jahre ausgenommen.

Perspektiven

In einer weiteren Öffnungsstufe können möglicherweise ab Ende März die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen. Auch im Sport könnte es bei sinkenden Infektionszahlen weitere Lockerungen geben. Über diese Schritte wollen Bund und Länder bei ihrer Konferenz am 22. März beraten. Das gilt auch für Veranstaltungen, Reisen und Hotels.

Hotspot Flensburg

Während allerorten über Lockerungen gesprochen wird, bleiben sind die verschärften Corona-Beschränkungen, die die Stadt Flensburg verhängt hat, bis Sonnabend in Kraft. Sie sind bisher stets im Wochentakt verlängert und verändert worden.

Wie es weitergeht, will Oberbürgermeisterin Simone Lange am Freitag zur Mittagszeit bekanntgeben. Zunächst will man im Rathaus abwarten, was genau das Kabinett in Kiel beschließt. Danach wird die Flensburger Stadtverwaltung das weitere Vorgehen mit dem Gesundheitsministerium abstimmen.

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