Havarie vor der Lindaunisbrücke

Seenotretter befreien „Stadt Kappeln“

Seenotretter befreien „Stadt Kappeln“

Seenotretter befreien „Stadt Kappeln“

Marle Liebelt/shz.de
Boren
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festgekommenes Fahrgastschiff
Der Seenotrettungskreuzer "Fritz Knack" der DGzRS-Station Olpenitz schleppt das festgekommene Fahrgastschiff "Stadt Kappeln" vor der Lindaunisbrücke frei. Foto: Die Seenotretter-DGzRS

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Die „Stadt Kappeln“ musste vor der Brücke im relativ schmalen Fahrwasser der Schlei drehen und lief auf Grund.

Das Fahrgastschiff „Stadt Kappeln“ ist am Freitag, 7. Mai, vor der Lindaunisbrücke in der Schlei auf Grund gelaufen. Das teilte die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) am Samstag mit.

Demnach hatte der Kapitän der „Stadt Kappeln“ um kurz vor 15 Uhr Kontakt mit der Seenotleitung Bremen aufgenommen, nachdem sein Schiff beim Drehen vor der Brücke festgekommen war. Die acht Passagiere und fünf Besatzungsmitglieder des Fahrgastschiffes waren alle wohlauf.

Einsatz für das neue Schleswiger Seenotrettungsboot

Der Seenotrettungskreuzer „Fritz Knack“ der DGzRS-Station Olpenitz lief sofort aus und auch das neue Seenotrettungsboot SRB 82 der Station Schleswig wurde alarmiert. Das 38 Knoten schnelle und rund 9 Meter lange SRB 82 war mit drei freiwilligen Seenotrettern zuerst vor Ort und ging zunächst bei dem Havaristen längsseits.

Als wenig später auch die Seenotretter der „Fritz Knack“ am Havarieort eintrafen, übergaben sie eine schwere Schleppleine an die „Stadt Kappeln“. Obwohl die „Stadt Kappeln“ mit ihren 40 Metern doppelt so lang ist, wie der Seenotkreuzer, gelang es nach mehreren Versuchen, das Schiff freizuziehen. Es konnte seine Fahrt daraufhin ohne Beeinträchtigung fortsetzen.

So kam es zu der Havarie

Da Schiffe die derzeit nur eingeschränkt öffnende Lindaunisbrücke nicht jederzeit passieren können, musste die „Stadt Kappeln“ vor der Brücke im relativ schmalen Fahrwasser der Schlei drehen und lief auf Grund. Zur Zeit des Einsatzes herrschte stark böiger Wind mit circa sechs Beaufort (bis 49 km/h), teilt die DGzRS mit.

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