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Test-Schummler unterwegs: Ist der Ausweis ein Muss?

Test-Schummler unterwegs: Ist der Ausweis ein Muss?

Test-Schummler unterwegs: Ist der Ausweis ein Muss?

Jonna Marlin Lausen/shz.de
Nordfriesland
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Ein umfunktionierter Linienbus wird zur Teststation auf Föhr. Foto: Lisa Bohlander

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Die Modellregion fußt auf einem strengen Testregime, doch was passiert, wenn beim Testen geschummelt wird?

Seit knapp einer Woche läuft das Modellprojekt Tourismus in Nordfriesland, am Mittwoch dann die Botschaft der Landesregierung, dass ab dem 17.Mai in ganz Schleswig-Holstein Tourismus und Gastronomie öffnen darf. Die Teststationen werden werden für nicht Geimpfte oder Genese weiterhin wichtigster Bestandteil sein, sofern sie die Lockerungen nutzen möchten. Doch das Testkonzept scheint auch seine Lücken zu haben: So muss scheinbar nicht an jeder Teststation ein Personalausweis vorgelegt werden, was sich Test-Schummler zu Nutzen machen können. 

 

Das wunderte auch eine junge Familienmutter, die das Modellprojekt nutzte, um in St. Peter-Ording Urlaub zu machen. Alles laufe super, allerdings wurde die zweiwache Mutter stutzig, als sie an einer Teststation plötzlich nach dem Ausweis gefragt wurden, denn am Vortag sei sie ohne Vorlage getestet worden. Auf Nachfrage erklärte das Team der Teststation, dass Leute sich mit falschen Angaben ein Testergebnis für Ditte abgeholt hätten. Nun gelte für alle grundsätzlich Perso-Pflicht, zumindest an der Teststation in der Olsdorfer Straße in St. Peter-Ording. 

Keine Ausweispflicht am Sylter Bahnhof 

Wie sieht es an anderen Teststationen aus? Redakteure unseres Hauses berichten von ihren Testerfahrungen. So muss am Sylter Bahnhof kein Personalausweis vorgelegt werden, weiß ein Redakteur der Sylter Rundschau, der das Testangebot selbst nutzt. 

 

Am Husumer Drive-Through auf dem Messegelände läuft es mal mit und mal ohne Ausweis. Beim Schnelltest bei einer privaten Vermieterin, die auf Föhr eine Teststation eröffnet hat, musste eine Redakteurin des Insel-Boten am Mittwoch keinen Personalausweis vorzeigen – der Vermieterin zufolge, weil sie die einzige angemeldete Person am frühen Nachmittag war. Nächste Woche seien bereits viele Termine reserviert, dann wolle die Vermieterin die Ausweise auf jeden Fall kontrollieren. 

Viele Personen bereits bekannt 

Zwei weitere Teststationen auf der Insel berichten, dass zahlreiche Gäste in dieser Woche bereits zum zweiten Mal zum Test kämen und eine Ausweiskontrolle daher nicht mehr nötig sei – beim ersten Mal mussten sie den Mitarbeitern zufolge den Perso vorzeigen. An anderen Stationen wird nur nach dem Namen gefragt, ein Apotheker sagte, er kenne die meisten seiner Kunden, die zum Test erscheinen. Personalausweise kontrolliere er daher nicht. 

 

Jens Koralewski, Projektleiter der vier „Best Corona Solutions”-Teststationen, sagte: „Der Personalausweis ist ja kein Pflichtteil der Dokumentation. Aber wir haben nicht den Eindruck, dass das jemand missbraucht.” Technische Probleme gebe es allerdings: Dass jemand das Ergebnis von einer fremden Person erhält, die am gleichen Tag getestet wird, sei in den vergangenen Tagen in Einzelfällen vorgekommen. Koralewski beschreibt dies als „Anwenderfehler”, der stets bemerkt und korrigiert worden sei. 

Teststationen müssen sich Identität bestätigen lassen 

In der Allgemeinverfügung des Kreises steht nichts von einer Pflicht zur Vorlage des Personalausweises, allerdings macht der Kreis auf Nachfrage deutlich: „Es ist unabhängig von der Allgemeinverfügung die Pflicht der Betreiber der Teststationen, sich die Identität der Testenden bestätigen zu lassen. Dies kann – soweit die Person nicht bekannt ist – durch Vorlage des Personalausweises oder anderer geeigneter Dokumente erfolgen. Diese Pflicht ergibt sich aus der Beauftragung und den beigefügten Mindestanforderungen an Teststellen.“ 

 

Zudem bestätigt Kreissprecher Hans-Martin Slopianka, dass bei Kontrollen festgestellt wurde, dass nicht dies von den Betreibern des Teststellen nicht immer eingehalten werde. Deshalb habe man seinerzeit alle Betreiber nochmals auf diese Pflicht hingewiesen, dass Bescheinigungen nur nach Identitätsprüfung erfolgen dürfe. Denn: Die Bescheinigung selbst ist nur im Zusammenhang mit einem gültigen Ausweispapier gültig. Also muss sich jeder Betrieb zusammen mit dem Test auch ein Ausweisdokument zeigen lassen.

 

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