U-Boot-Fall

Urteil bestätigt: Peter Madsen muss lebenslang ins Gefängnis

Urteil bestätigt: Peter Madsen muss lebenslang ins Gefängnis

Urteil bestätigt: Peter Madsen muss lebenslang ins Gefängnis

Ritzau/dodo
Kopenhagen
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Foto: Liselotte Sabroe/Ritzau-Scanpix

Das bisherige Urteil bleibt bestehen. Damit endet einer der spektakulärsten Gerichtsfälle in der Geschichte Dänemarks.

Peter Madsen muss für den Mord an der Journalistin Kim Wall lebenslänglich ins Gefängnis und den Hinterbliebenen ein Schmerzensgeld zahlen. Das Östliche Landesgericht hat am Mittwochnachmittag das Urteil des Kopenhagener Stadtgerichts bekräftigt.

Madsens Strafverteidigerin Betina Hald Engmark teilte daraufhin mit, ihr Mandant sei vom Urteil lebenslang „überrascht“. Man werde nun in Erwägung ziehen, den Fall vor das Höchstgericht zu bringen, so die Anwältin.

Staatsanwalt Kristian Kirk hatte in seinem Abschlussplädoyer die Höchststrafe gefordert: „Wenn ich mir Peter Madsen anschaue – und das tue ich jetzt gerade – kann ich keine Strafe im Strafgesetzbuch finden, die für diesen Mann als zu hart bezeichnet werden könnte“, so Kirk, die Augen auf den Angeklagten gerichtet. „Es gibt so viele erschwerende und beunruhigende Umstände in diesem Fall, dass es schwerfällt, diese Gewalttätigkeit in Worte zu fassen.“

Peter Madsens Anwältin hatte eine zeitliche Begrenzung der Haftstrafe auf 14 bis 16 Jahre gefordert. Gekleidet in schwarzem Blazer und grauen Hosen nahm Madsen die Worte des Anklägers ruhig zur Kenntnis. Hinter dem Mörder saßen auch gestern drei Frauen, die der Nachrichtenagentur Ritzau zufolge im Laufe des Gerichtsverfahren stets vor Ort waren, um Madsen zu unterstützen.

Gegenüber Peter Madsen hatten die Eltern der getöteten Schwedin sowie Kim Walls Freund Platz genommen, um dem letzten Verfahrenstag zu folgen.

Die Richter im Östlichen Landesgericht hatten in dem Revisionsverfahren lediglich über das Strafmaß, nicht über die Schuldfrage zu entscheiden. Seinen Schuldspruch hatte Peter Maden nach dem Urteil des Stadtgerichtes akzeptiert.

Das Urteil lebenslänglich fällte das Landesgericht für den im August 2017 begangenen Mord an Kim Wall, für die vorsätzlich geplante Misshandlung und Tötung der Frau während einer Ausfahrt auf Peter Madsens U-Boot Nautilus. Madsen hatte die Leiche im Anschluss an eine Reihe von schwersten sexuellen Misshandlungen zerteilt und ins Meer geworfen. Torso und Körperteile waren im Laufe von Suchaktionen nach und nach im Meer und am Ufer gefunden worden.

„Es fällt wirklich schwer zu begreifen, dass ein Mensch einen anderen Menschen so etwas aussetzen kann. Dieser Fall passt in keine Kategorie und ich hoffe, dass wir nie wieder einen ähnlichen Fall erleben werden“, so Staatsanwalt Kristian Kirk.

Madsens Verteidigerin Betina Hald Engmark wies vor Gericht  auf die extreme Medienberichterstattung über den Fall hin: „Das kann und darf sich nicht strafverschärfend auswirken.“ Auch bat sie das Gericht, sich nicht von dem sehr „farbenreichen“ Plädoyer des Anklägers beeinflussen zu lassen. Zudem wies sie darauf hin, dass Peter Maden bis zu der Tat nicht straffällig geworden sei.

Das Gericht teilte seine Entscheidung heute um 15 Uhr mit. Man habe das Urteil einstimmig gefällt, so der leitende Richter Jan Uffe Rasmussen bei der Urteilsverkündigung. Ob der Fall Madsen nun als Präzedenzfall vor das Höchstgericht ziehen wird, darüber hat der Prozessbewilligungsrat („Procesbevillingsnævnet“) zu entscheiden.

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