"Dreijahresregel"

Landgericht verweigert die Familienzusammenführung

Landgericht verweigert die Familienzusammenführung

Landgericht verweigert die Familienzusammenführung

jt/ritzau
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Foto: Scanpix

Das Östliche Landgericht hat am Freitag die Familienzusammenführung eines Syrers verweigert. Die „Dreijahresregel” verstoße nicht gegen die Menschenrechte, so das Gericht.

Das Östliche Landgericht hat am Freitag die Familienzusammenführung eines Syrers verweigert. Die „Dreijahresregel” verstoße nicht gegen die Menschenrechte, so das Gericht.

Der syrische Arzt Mosalam Albarouid hat im Östlichen Landgericht die Zusammenführung mit seiner Frau verweigert bekommen. Albarouid war im Jahre 2015 in einem LKW nach Dänemark gekommen und möchte jetzt mit seiner Frau wieder vereint werden. Laut dänischem Gesetzt ist dies jedoch erst nach drei Jahren möglich, worauf Albarouid den rechtlichen Weg ging – und verlor.

Dass drei Jahre eine viel zu lange Zeit sind, meinen zudem auch Albaroiuds Anwalt, Christian Dahlager und der Direktor des Instituts für Menschenrechte, Jonas Christoffersen. „Es ist nicht deren Schuld, dass sie flüchten müssen. Und wenn man flüchten muss, dann hat man auch ein Recht auf Familienzusammenführung. Das besagt das Volksrecht”, so Christoffersen.

Die dänische Dreijahresregel besagt, dass Flüchtlinge mit einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis drei Jahre auf Familienzusammenführung warten müssen.

Mehr lesen

Leitartikel

Marle Liebelt Portraitfoto
Marle Liebelt Hauptredaktion
„Deutsche Politik auf dänischem Holzweg?“