Ausländerbehörde

Hunderten Menschen Asyl verweigert: Gaben falsche Identitäten an

Hunderten Menschen Asyl verweigert: Gaben falsche Identitäten an

Hunderten Menschen Asyl verweigert: Gaben falsche Identitäten an

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Die dänische Ausländerbehörde hat nach monatelangen Nachforschungen zahlreichen Asylbewerbern, die behaupteten, staatenlos zu sein und aus Kuwait zu kommen, Asyl verweigert.

Monatelange Ermittlungen der Ausländerbehörde haben ergeben, dass von mehr als 700 Asylbewerbern, die angaben, staatenlos zu sein und in Kuwait verfolgt und unterdrückt zu werden, 634 nicht aus Kuwait stammten. Deshalb ist ihnen Asyl in Dänemark verwehrt worden, berichtet Jyllands-Posten.

Es sei der bisher größte Fall von Identitätsschwindel in Asylfällen, sagt der stellvertretende Leiter der Ausländerbehörde, Anders Dorph. „Wir haben schon früher Betrugsfälle erlebt, wo man versucht, eine andere Nationalität anzugeben, um einen Vorteil zu haben. Aber nicht in diesem Umfang“, sagt er. Ein Spezialteam der Ausländerbehörde hat über eine umfassende Ermittlung der Familienmuster der Asylbewerber und über Spurensuche in sozialen Medien, über Mobilfunkdaten und internationale Zusammenarbeit nachgewiesen, dass die betreffenden Personen vermutlich aus dem Irak stammen und nicht aus Kuwait.

Unter den Abgewiesenen gehörten laut Behörde mehr als 300 Personen zur selben Familie. Thomas Gammeltoft-Hansen, Flüchtlingsforscher am Raoul-Wallenberg-Institut für Menschenrechte im schwedischen Lund, sieht offensichtliche Gründe, weshalb die mutmaßlichen Iraker versucht haben könnten, sich als Bedun aus Kuwait auszugeben. Schließlich wurden zuletzt in Dänemark nur noch 13 Prozent der Asylverfahren für Iraker positiv entschieden. Für die kleine Gruppe der staatenlosen Bedun aus Kuwait gibt es keine Zahlen. Doch unter allen Staatenlosen, darunter auch Palästinenser, lag die Quote zuletzt bei 82 Prozent positiver Entscheide.

Der Flüchtlingsrat, der die zweite und letzte Instanz in Asylfällen ist, hat bereits in 16 der betroffenen Fälle entschieden, in denen Widerspruch eingelegt wurde. In allen Fällen wurde der Entscheidung der Ausländerbehörde entsprochen.

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