Sozialbetrug

Forderung nach acht Jahren Haft für Britta Nielsen

Forderung nach acht Jahren Haft für Britta Nielsen

Staatsanwaltschaft: Mindestens acht Jahren Haft für Nielsen

Ritzau/kj
Kopenhagen
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Staatsanwältin Lisbeth Jørgensen (links) erklärt am Montag, warum Britta Nielsen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Britta Nielsen verurteilt werden sollte. Foto: Ida Guldbæk Arentsen/Ritzau Scanpix

Die Staatsanwaltschaft fordert, dass Britta Nielsen wegen Betrugs in Höhe von 117 Millionen Kronen zu mindestens acht Jahren Gefängnis verurteilt wird.

Am Montag trug die Staatsanwaltschaft Gründe vor, warum Britta Nielsen aufgrund von Millionenbetrugs in der Sozialbehörde für mindestens acht Jahre ins Gefängnis kommen sollte.

Das hohe Strafmaß ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Britta Nielsen nach Paragraf 88 verurteilt wird, was in besonders schweren Fällen den Strafrahmen erhöhen kann. In diesem Fall bedeutet dies, dass die Haftstrafe von acht auf zwölf Jahre angehoben werden könnte.

„Vertrauen missbraucht“

„Wir haben es mit einem der schwersten Fälle von Finanzkriminalität in Dänemark zu tun“, sagt Staatsanwältin Kia Reumert.

Britta Nielsen habe das Vertrauen missbraucht, das ihr entgegen gebracht wurde, als sie in der Sozialbehörde angestellt war und mit der Auszahlung von Zuschüssen arbeiten musste. Dieser Meinung ist die Staatsanwältin, Lisbeth Jørgensen, die am Montag erzählt, wie die Staatsanwaltschaft den Fall von Britta Nielsens Betrug sieht. „Es ist strafbar, wenn jemand seine öffentliche Position missbraucht“, fügt sie hinzu.

Wir haben es mit einem der schwersten Fälle von Finanzkriminalität in Dänemark zu tun.

Staatsanwältin Kia Reumert

 

Britta Nielsen wird vorgeworfen, 117 Millionen Millionen Kronen veruntreut zu haben, indem sie durch ihre Arbeit Geld an sich selbst überwiesen hat.

Geld für ausgedachte Projekte

Es hat sich unter anderem herausgestellt, dass sie fiktive Projekte erstellt hat, die sie dann mit ihrem eigenen Konto verknüpfte. Unter anderem schuf sie ein Projekt mit dem Titel „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Sie hat bestätigt, Geld an sich überwiesen zu haben. Aber sie gab an, dass sie sich nicht an alles erinnern könne. Eine mildere Bestrafung dürfe es aber nicht geben, glaubt die Staatsanwaltschaft.

Nielsen gilt als gesund

Am Montag wurde auch eine Bericht zu Britta Nielsens persönlicher Situation und Gesundheit vorgestellt. Hier scheint es, dass sie vorbeugende Herzmedikamente nimmt, aber ansonsten gesund sei.  

Verteidiger Nima Nabipour argumentiert derzeit, wie das Gericht den Fall beurteilen sollte. Er ist ebenfalls der Ansicht, dass der Fall ernst ist, glaubt jedoch nicht, dass die Haftstrafe auf 12 Jahre angehoben werden sollte.

Das Urteil wird voraussichtlich am 18. Februar verkündet.
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