Abkommen

Erweiterte Fanggründe für dänische Fischer

Erweiterte Fanggründe für dänische Fischer

Erweiterte Fanggründe für dänische Fischer

Paul Sehstedt
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Gute Nachricht für die dänischen Kutterfischer in der Ostsee Foto: Gwyn Nissen

Bilaterale Absprache gibt 59 Kuttern die Möglichkeit, in deutschen Seegewässern zu fischen. Branchenverbände freuen sich über das Verhandlungsresultat.

Ein jahrelanger Streit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark ist beigelegt worden, nachdem sich die Behörden beider Länder über die Auslegung der Fischereibedingungen im deutschen Seegebiet in der Ostsee einigen konnten. Dies bedeutet, dass dänische Fischer künftig auf Antrag jetzt auch andere Fischarten als nur Schollen fangen dürfen.

Die beiden dänischen Fischereiverbände Danmarks Fiskeriforening und Skånsomt Kystfiskerei loben den Einsatz des dänischen Fischereiministeriums. Der dänische Fischereiminister Mogens Jensen (Soz.) blickt optimistisch in die Zukunft der dänischen Fischer, die durch die Vereinbarung ihre Einnahmemöglichkeiten ausweiten können, um die rückgängigen Quoten beim Dorsch aufzuwiegen.

Um im deutschen Hoheitsgebiet fangen zu können, müssen die Fischer vorab einen Antrag einreichen. Ab November werden Anträge entgegengenommen, und das dänische Fischereiministerium fordert dazu auf, nur Gesuche zu stellen, wenn tatsächlich gefischt werden soll.

Die Vereinbarung ist beschränkt auf 24 Kutter unter 12 Meter und 35 Kutter über 12 Meter Gesamtlänge und einer Maschinenhöchstleistung von 221 Kilowatt (kW) oder 296 PS. Fischer, deren Bootsmotoren mehr als 221 kW entwickeln und bereits 2019 in deutschen Gewässern nach Schollen gefischt haben, können auch eine Genehmigung beantragen.

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