Wettbewerb

DI: Kommunale Recycling-Höfe sollten keine wiederverwertbaren Sachen verkaufen dürfen

DI: Kommunale Recycling-Höfe sollten keine wiederverwertbaren Sachen verkaufen dürfen

DI: Kommunale Recycling-Höfe sollten keine wiederverwertbaren Sachen verkaufen dürfen

jrp/Ritzau
Kopenhagen
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Foto: dpa

Nach zweieinhalb Jahren Bearbeitung hat die Beschwerdestelle eine Antwort geliefert, mit der die Kläger nichts anfangen können.

Nach zweieinhalb Jahren Bearbeitung hat die Beschwerdestelle eine Antwort geliefert, mit der die Kläger nichts anfangen können.

Zweieinhalb Jahre lang hat der Beschwerdeausschuss (Ankestyrelsen) sich mit einer Klage des Wirtschaftsverbandes Dansk Industri (DI) befasst. Erst jetzt ist eine Antwort da. DI hatte Zweifel, ob es legal sei, wiederverwertbare Gegenstände zu verkaufen, wie zum Beispiel Elektrogeräte, Fahrräder usw., die von Bürgern auf den kommunalen Recyclinghöfen abgeliefert wurden. Zum Teil gereinigt oder repariert und später in den Geschäften auf den Recyclinghöfen wurden die Gegenstände bisher angeboten.

2015 wurde die Klage beim Ausschuss eingereicht. Am Mittwoch kam die Antwort. Die bezieht sich auf eine Aussage des Innenministeriums aus dem Jahr 1986, schreibt das Wirtschaftsforum DIBusiness.dk. Darin heißt es, dass „die Kommunen gewisse Formen von Produktionsunternehmen ausführen dürfen, die am Rande dessen liegen, mit dem sich Kommunen normalerweise beschäftigen”.

Für DI ist diese Antwort wenig aussagekräftig. „Es ist nicht verständlich, dass eine Aussage gebraucht wird, die unter völlig anderen Bedingungen vor vielen Jahren gemacht wurde. In Dänemark gibt es ein sehr gut funktionierendes Wiederverwertungssystem mit Geschäften unter anderem vom Roten Kreuz oder anderen Organisationen. Dass die Kommunen diese mit eigenen Geschäften ergänzen, ist nicht notwendig. Besonders, weil die nicht unter Marktbedingungen betrieben werden und deshalb eine verzerrte Wettbewerbssituation schaffen”, sagt Karin Klitgaard, die umweltpolitische Chefin bei DI.

„Wir bei DI sind der Meinung, dass die Kommunen, in ihrer Funktion als lokale Abfallbehörden, viel zu weit gehen, wenn dort wiederverwertbare Dinge entgegengenommen und später wieder verkauft werden”, erklärt sie die DI-Vorbehalte. Solche Sachen sollten in anderen, ähnlichen Geschäften mit einem guten Zweck landen, meint sie. 

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