Immobilienverkäufe

Danske Bank bat Angestellte, Kunden zu überhöhten Gebühren zu beraten

Danske Bank: Kunden zu überhöhten Gebühren beraten

Danske Bank: Kunden zu überhöhten Gebühren beraten

Ritzau/nb
Kopenhagen
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Ein interner Vermerk der Danske Bank vom Januar dieses Jahres nährt den Verdacht, dass diese Ungleichbehandlung bereits seit 1992 gängige Praxis gewesen sein könnte, schreibt Berlingske. (Archivfoto) Foto: Nikolaj Skydsgaard/Reuters

Die Danske Bank entschuldigt sich bei ihren Kunden für eine jahrelange Praxis, bei der finanziell angeschlagene Kunden bei Immobilienverkäufen zu überhöhten Gebühren beraten wurden. Dies hätte nach Überzeugung der Bank jedoch keine Konsequenzen für die Kunden gehabt.

Über Jahre hinweg hat Danske Bank seine Angestellten angewiesen, dass finanziell besonders angeschlagene Kunden eine erhöhte Gebühr an die von der Bank besessene Maklerkette, Home, entrichten sollten.

Dies geht aus internen Dokumenten hervor, in die TV2 und Berlingske Einsicht nehmen konnten.

Die Anweisung betraf Kunden der Inkassoabteilung, die sich damit einverstanden erklärt hatten, ihr Haus oder ihre Wohnung zu verkaufen, um einen Teil ihrer Schulden zu tilgen.

In diesen Fällen hat Danske Bank seine Angestellten angewiesen, die Kunden dazu aufzufordern, den Verkauf über die Maklerkette Home, abzuwickeln, die sich im Besitz des Finanzinstituts befindet.

Sofern die Kunden dem zugestimmt haben, lautete die Anweisung vonseiten der Danske Bank an ihre Inkasso-Mitarbeiter, dass Home eine höhere Gebühr von den Danske Bank Kunden fordern dürfe, als wenn diese den Verkauf über eine andere Immobilienkette abgewickelt hätten.

Praxis führte zu noch höheren Schulden

Aufgrund der Beratungspraxis der Bank können die Kunden deshalb noch höhere Schulden gegenüber der Bank gehabt haben, nachdem sie den Verkauf durch den bankeigenen Maklerkonzern durchgeführt hatten.

„Es ist schlichtweg unbegreiflich, dass so ein Geschäftsmodell so lange existieren konnte, ohne dass Mitarbeiter oder die Geschäftsleitung dies gestoppt hätten. Das ist durch und durch unappetitlich“, sagt Lars Krull, Seniorberater und Bankexperte an der Universität Aalborg, zu Berlingske.

Die betroffenen Immobiliengeschäfte betreffen die Fälle, bei denen durch den Verkauf des Wohneigentums nicht der gesamte gegenüber der Bank geschuldete Betrag beglichen werden konnte.

Ein interner Vermerk der Danske Bank vom Januar dieses Jahres nährt den Verdacht, dass diese Ungleichbehandlung bereits seit 1992 gängige Praxis gewesen sein könnte, schreibt Berlingske.

Die Bank bestreitet, dass die Anweisung Konsequenzen für ihre Kunden gehabt habe. Aber sie entschuldigt sich in einer schriftlichen Antwort an Berlingske für diese mögliche Praxis.

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