Steuererklärung

Letzte Chance: Vorauszahlungsbescheid für Januar ändern

Letzte Chance: Vorauszahlungsbescheid für Januar ändern

Letzte Chance: Vorauszahlungsbescheid für Januar ändern

Ritzau/ket
Kopenhagen
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Wenn sich wesentliche Änderungen im Leben ergeben haben, sollten Steuerpflichtige ihren Vorauszahlungsbescheid überprüfen, bevor sie das Januargehalt bekommen. Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

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Bürgerinnen und Bürger, die im vergangenen Jahr ihren Arbeitsplatz oder das Transportmittel zur Arbeit gewechselt haben, sollten sich auf der Internetseite der Steuerbehörde einloggen und die Änderungen eingeben. Das gilt vor allem auch dann, wenn sich der Zinssatz der Immobilienfinanzierung geändert hat.

Bevor das erste Gehalt des neuen Jahres Ende des Monats auf das Konto eingeht, gibt es jetzt die letzte Gelegenheit, etwas an dem Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelsen) zu ändern. So können die Menschen sicherstellen, dass die Zahlung für das erste Monatsgehalt korrekt ist.

„Jedes Jahr bekommen wir Ende Januar Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die nicht verstehen können, warum die erste Zahlung des Jahres falsch ist“, teilt Jan Møller Mikkelsen, stellvertretender Direktor der Steuerbehörde Skattestyrelsen, in einer Pressemeldung mit. „Jetzt ist es an der Zeit, einen Blick auf den Vorauszahlungsbescheid zu werfen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das richtige Gehalt für Januar bekommen.“

Neue Arbeit oder anderes Transportmittel

Jan Møller Mikkelsen weist darauf hin, dass es wichtig ist, den Vorauszahlungsbescheid zu überprüfen, wenn sich im Leben wesentliche Änderungen ergeben haben. Dies ist zum Beispiel bei einem Arbeitsplatzwechsel der Fall oder wenn sich das Transportmittel zur Arbeit gewechselt hat.

Was meiner Meinung nach im Jahr 2023 besonders wichtig ist, ist die Frage, ob sich die Immobilienfinanzierung geändert hat.

Jan Møller Mikkelsen, stellvertretender Direktor der Steuerbehörde

„Was meiner Meinung nach im Jahr 2023 besonders wichtig ist, ist die Frage, ob sich die Immobilienfinanzierung geändert hat. Zum Beispiel, wenn man eine günstigere Hypothek hatte und zu einer teureren gewechselt hat. Das bedeutet, dass sich die Zinskosten ändern, und dafür kann man einen Steuerabzug erhalten“, erklärt Jan Møller Mikkelsen.

Vorauszahlungsbescheid kann immer geändert werden

Bürgerinnen und Bürger, die es nicht schaffen, ihren Vorauszahlungsbescheid vor der ersten Zahlung zu korrigieren, können die Änderungen über die restlichen Monate des Jahres verteilen. Das heißt, wenn Steuerpflichtige etwa ihren Zinsabzug im Januar nicht in Anspruch genommen haben, kann er stattdessen auf die restlichen Monate des Jahres verteilt werden, so die Steuerbehörde.

„Es ist nie zu spät, den Vorauszahlungsvorbescheid zu überprüfen. Das ist jeden Tag möglich. Es ist nur wichtig, dies jetzt im Hinblick auf die Gehaltszahlung für Januar zu tun“, so Jan Møller Mikkelsen.

Weitere Informationen über den Vorauszahlungsbescheid auf Deutsch gibt es auf der Webseite der Steuerbehörde.

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