Weihnachtsgeschenke

Danke, aber nein danke: Dänen im Umtauschrausch

Danke, aber nein danke: Dänen im Umtauschrausch

Danke, aber nein danke: Dänen im Umtauschrausch

dodo
Kopenhagen
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Foto: Axel Schütt/Ritzau-Scanpix

Nach den Feiertagen beginnt das große Umtauschen – denn nicht jedes Geschenk war ein Volltreffer. Doch die Regeln und Rechte sind unterschiedlich, je nachdem, wo eingekauft wurde.

Die dänischen Bürger haben in diesem Jahr Weihnachtsgeschenke für rund zwölf Milliarden Kronen gekauft. Doch bei weitem nicht alle Geschenke machen ihre Empfänger auch wirklich glücklich.

Die  dänische Handelskammer Dansk Erhverv erwartet, dass in den kommenden Tagen Waren im Wert von einer halben Milliarde Kronen umgetauscht werden – das entspricht rund vier Prozent der gekauften Weihnachtsgeschenke.

Mehr Geschenke gekauft

Auch wenn der Betrag im Vergleich zum vergangenen Jahr etwas höher ist, bedeutet dies laut DE nicht, dass mehr Geschenke umgetauscht werden – denn es wurden auch mehr gekauft.

„Prozentual gesehen ist die Zahl ungefähr so groß wie im vergangenen Jahr. Es ist aber klar, dass, wenn mehr Geschenke gekauft, am Ende auch mehr umgetauscht werden”, so DE- Marktchefin Lone Rasmussen zu Ritzau.

Der Verbraucherrat „Tænk” empfiehlt allen, die ihre Weihnachtsgeschenke umtauschen wollen, darauf zu achten, welche Rechte sie haben. Und was es zu beachten gilt – denn die Regeln können ganz unterschiedlich sein. Je nachdem, ob man im Geschäft oder online eingekauft hat.

Das gilt es zu beachten

„Wenn es Waren sind, die im Geschäft eingekauft wurden, muss man sich bewusst sein, das es kein grundsätzliches Recht auf Umtausch gibt. Die Geschäfte können alle selbst entscheiden, ob sie es machen oder nicht”, erläutert der Vizedirektor von Tænk, Vagn Jelsøe. Zudem können sich die Geschäfte vorbehalten, einen Nachweis, wie zum Beispiel einen Kassenbon, zu verlangen.

Ist das Geschenk hingegen innerhalb der EU im Internet gekauft worden, gelten klare Regeln: Die Ware kann, wenn sie vollkommen intakt ist, innerhalb von 14 Tage umgetauscht werden. Es besteht allerdings keine Pflicht für die Internetläden, auch die Portokosten für die Rücksendung zu bezahlen, auch wenn viele dies anbieten. Es gilt aber darauf zu achten, dass die Ware in der Originalverpackung zurückgeschickt werden muss.

In Internetshops außerhalb der EU gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der einzelnen Anbieter.

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