Corona-Krise

Sommerhaus: Gutschein reicht deutschen Touristen nicht

Sommerhaus: Gutschein reicht deutschen Touristen nicht

Sommerhaus: Gutschein reicht deutschen Touristen nicht

Kiel/Valby/Hamburg
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Dänische Sommerhäuser sind bei deutschen Touristen beliebt – wenn sie denn hinkommen. Foto: John Randeris/Ritzau Scanpix

Sommerhaus gebucht, Grenze zu – da hoffen deutsche Touristen, ihr Geld für das gemietete Sommerhaus in Dänemark zurückzubekommen. Was aber offenbar nicht passiert. Verbraucherschützer erklären die Rechtslage.

Vergangenes Jahr strömten deutsche Touristen nach Dänemark und trugen laut der dänischen Tourismusorganisation VisitDanmark mit 16,8 Millionen Übernachtungen zu einem Rekordjahr für den dänischen Tourismus bei. Die deutschen Urlauber machten 2019 einen Großteil der Übernachtungen von Ausländern aus.

Die Einreisebeschränkungen im Jahr 2020, die helfen sollen, die Corona-Epidemie in Dänemark abzubremsen, macht vielen Deutschen einen Strich durch ihre Reisepläne. Wie viele es bis jetzt sind und sein werden, sei schwer abzuschätzen, so VisitDanmark.

Sommerhausmieter kontaktieren Verbraucherschutzzentrale

Bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein klingelten aber schon die Telefone. Dort überschlägt der Jurist Boris Wita, dass in jüngster Vergangenheit rund 400 deutsche Sommerhausmieter die Verbraucherzentrale kontaktiert haben.

Zum einen kritisierten die Anrufer, dass in der Corona-Krise kein Bescheid von den Ferienhausvermietern kam, was nun mit der Buchung passiert, zum anderen klagten sie darüber, dass ihnen nicht das Geld erstattet wird. Die Buchung eines Ferienhauses im Inland hätte nach den Worten von Wita storniert werden können, da das Coronavirus Beschränkungen hervorgerufen hat, die den Urlaub unmöglich machen. Dann kommt das Geld zurück.

Die Ferienhausvermieter in Dänemark verweisen auf dänisches Recht, erstatten, so die Erfahrung der Verbraucherzentrale, das Geld nicht und bieten stattdessen Umbuchungen an. Ob das so in Ordnung ist, daran zweifelt der Jurist der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Zumindest dann, wenn die Buchung über eine deutsche Niederlassung geschehe, könne auch deutsches Recht gelten, denkt Wita laut nach. „Das müsste man gerichtlich einmal klären lassen“, so Wita.

Das müsste man gerichtlich einmal klären lassen.

Boris Wita, Jurist der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Andere Gesetzeslage in Dänemark

Forbruger Europa ist Teil eines Netzes von Organisationen in Europa, das Verbrauchern beim Kauf über Grenzen hinweg hilft. Auch Leiter Lars Arent hat von den Anrufen deutscher Ferienhausmieter gehört, die enttäuscht sind, weil sie nicht stornieren können, und ihr Geld nicht zurückbekommen. Er sagt, dass die Situation in Dänemark nicht so einfach sei, vor allem dann, wenn das Ferienhaus prinzipiell zur Verfügung stünde, auch wenn die Grenze dicht sei.

Gutscheine annehmen

Generell sehe das Gesetz eine Erstattung des bezahlten Betrages nicht vor. Es sei ebenso entscheidend, welche Regeln im Mietvertrag stünden. Es müsse immer im Einzelfall geprüft werden. Sollte ein Gutschein oder eine Umbuchung vom Vermieter angeboten werden, sei es deshalb ein guter Rat, auf dieses Angebot einzugehen.

Branchenverband: Umbuchungen oder Gutscheine üblich

Carlos Villaro Lassen, Geschäftsführer des Verbandes der Ferienhausausleiher (Feriehusudlejernes Brancheforening) sagt: „Wenn man ein Ferienhaus in Dänemark mietet, hat man normalerweise kein Recht darauf, das Geld erstatt zu bekommen, aber in den meisten Fällen bieten die Ausleihbüros die Möglichkeit an, umzubuchen oder stellen einen Gutschein aus. Möchte man sein Geld zurück, muss man sich an die Versicherungsgesellschaft wenden. (Wenn die Reise versichert ist, Anm. Red.)"

VisitDanmark hofft, dass es für deutsche Urlauber bald wieder möglich sein wird, Urlaub in Dänemark zu verbringen, es sei aber im Hinblick auf die Corona-Pandemie auch wichtig, verantwortungsvolle Entscheidungen zu fällen. Eine Entscheidung der dänischen Regierung über die Öffnung der Grenzen werde spätestens am 1. Juni erwartet. Die offizielle deutsche Reisewarnung vor Reisen ins Ausland gelte aber bis zum 15. Juni, erinnert VisitDanmark. 

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