Flucht und Einwanderung

Zwangsgetrennte Kinder in Asylzentren: Støjberg-Fall Teil der Regierungsverhandlungen

Støjberg-Fall Teil der Regierungsverhandlungen

Støjberg-Fall Teil der Regierungsverhandlungen

jt
Kopenhagen
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Die abtretende Integrationsministerin Inger Støjberg (Venstre) Foto: Ida Marie Odgaard / Ritzau Scanpix

Die getrennte Unterbringung junger Paare in Asylzentren ist ein Teil der Regierungsverhandlungen geworden. Der Fall könnte für Noch-Integrationsministerin Inger Støjberg in einem Gerichtsfall enden.

Für die derzeitige Integrationsministerin Inger Støjberg (Venstre) ist es offenbar schwer, den Fall bezüglich der zwangsgetrennten Paare in Asylzentren (Barnebrudssagen) loszuwerden. Nun ist der Fall gar Thema in den Regierungsverhandlungen zwischen den Sozialdemokraten, den Radikalen, den Volkssozialisten und der Einheitsliste geworden, berichtet die Nachrichtenagentur Ritzau.

Die Verhandlungspartner wollen den Fall untersuchen und sehen, ob die abtretende Ministerin womöglich gegen das Gesetz verstoßen habe. „Rechte und Gesetze sind wichtig. Das waren sie vor der Wahl und sind es auch danach“, so die Fraktionsvorsitzende der Radikalen, Sofie Carsten Nielsen. „Hier dreht es sich nicht um Inger Støjberg, sondern darum, dass alle sich an die Gesetze halten“, unterstreicht sie.

Sollte die Partei von ihrer Forderung nicht abweichen, dann ist die Einsetzung einer Untersuchungskommission die einzig richtige Möglichkeit für eine Lösung des Falls, meint Sten Bøsing, Jura-Professor an der Uni Aalborg, zur Tageszeitung „Berlingske“. „Støjberg wurde diesbezüglich des Öfteren in eine Anhörung einberufen. Wenn die Parteien eine Gerichtsverhandlung vor Augen haben, dann ist eine Vorarbeit einer Untersuchungskommission die folgerichtige Entscheidung“, erklärt er.

Schon vor der jüngsten Parlamentswahl hatten die „roten“ Parteien für eine Untersuchung des Falles gestimmt. Dieses Vorhaben wurde jedoch von der Regierung und der Dänischen Volkspartei abgelehnt, so Ritzau.

Støjberg hatte im Februar 2016 in einer Pressemitteilung erklärt, dass Asylpaare, die sich in Dänemark aufhielten und von denen eine der Personen unter 18 Jahre alt war, getrennt werden sollten.

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