Arbeitsaufsicht

War das Opfer ein Verwandter, bleiben Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen straffrei

War das Opfer ein Verwandter, bleiben Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen straffrei

War das Opfer ein Verwandter, bleiben Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen straffrei

cvt
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Troels Lund Poulsen
Troels Lund Poulsen Foto: Scanpix

Die Arbeitsaufsicht empfiehlt der Polizei in Fällen, wo Angehörige von Arbeitgebern bei Arbeitsunfällen ums Leben kommen, keine Anklage zu erheben. Und das, obwohl die entsprechenden Regeln dazu vor zwei Jahren geändert wurden. Der zuständige Minister ist empört.

Arbeitgeber bleiben bei tödlichen Unfällen weiterhin straffrei, selbst wenn sie gegen Arbeitsschutzauflagen verstoßen haben. Die Arbeitsaufsicht empfiehlt der Polizei, keine strafrechtlichten Ermittlungen aufzunehmen, wenn Familienmitglieder oder andere nahestehende Personen ums Leben gekommen sind. Das zeigen Akteneinsichten, die das Gewerkschaftsblatt Fagbladet 3F bei der Arbeitsaufsicht und der Polizei erhalten hat.

Eine Reihe von Politikern zeigt sich mit dieser Praxis unzufrieden. Denn sie waren davon ausgegangen, dass die Regierung dieses Vorgehen im Dezember 2015 beendet hat. Die Fagbladet-Journalisten haben Beschäftigungsminister Troels Lund Poulsen (Venstre) die Unterlagen vorgelegt – und dieser reagierte empört. „Es ist vollkommen inakzeptabel, dass die Arbeitsaufsicht nicht dem Vorgehen folgt, auf das wir uns politisch geeinigt haben“, schreibt er in einer Mail.

Minister will darauf drängen, dass die Praxis endgültig geändert wird

Der Minister will jetzt um eine Rechtfertigung der Arbeitsaufsicht bitten, um eine Erklärung dafür zu bekommen, ob es nach dem 1. Januar 2016 Fälle gab, in denen die neue Vorgehensweise nicht umgesetzt wurde. Außerdem wolle er der Arbeitsaufsicht verdeutlichen, dass den neuen Regeln Folge zu leisten sei, so der Minister.

Ende 2015 hatte Fagbladet 3F aufgedeckt, dass die Arbeitsaufsicht der Polizei seit 1988 in zahlreichen Fällen empfohlen hat, die Ermittlungen einzustellen, weil es sich bei den tödlich Verunglückten um Familienmitglieder oder enge Bekannte des Arbeitgebers gehandelt hat. Trotz teilweise grober Verletzungen der Regeln zum Arbeitsschutz hat es dementsprechend keine Sanktionen gegen die Arbeitgeber gegeben.

Der damalige Beschäftigungsminister Jørn Neergaard Larsen (Venstre) gab daraufhin an, dass alleine im Zeitraum 2011 bis 2015 15 Todesfälle und 38 schwere Unfälle wegen dieser Praxis nicht verfolgt wurden. Damals hieß es, die Praxis würde geändert werden.

Doch bei mindestens zwei Todesfällen im Jahre 2016 hat die Arbeitsaufsicht der Polizei erneut empfohlen, die Ermittlungen einzustellen. In beiden Fällen folgte die Polizei der Empfehlung.

 

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