Politik

Ein „vergessliches“ Strafregister hebelt Gesetzesverschärfung aus

Ein „vergessliches“ Strafregister hebelt Gesetzesverschärfung aus

Ein „vergessliches“ Strafregister hebelt Gesetzesverschärfung aus

Ritzau/hm
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Integrationsministerin Inger Støjberg Foto: Mads Dalegaard/Ritzau Scanpix

Wer in der Vergangenheit bestimmte Verbrechen gegangen hat, soll nicht Däne werden können. Dafür hat sich das Folketing im Sommer mehrheitlich ausgesprochen. Die Vergangenheit ist aber endlich.

Im Sommer hat eine Mehrheit im Parlament beschlossen, dass eine Person nicht die dänische Staatsbürgerschaft erhalten kann, wenn diese in der Vergangenheit bestimmte Formen von Verbrechen begangen hat.

Die Vergehen, die im Strafregister gespeichert werden, werden nach einigen Jahren gelöscht. Beamte, die über eine Anerkennung der Staatsbürgerschaft entscheiden, sehen nicht alle Dinge, die ein Antragsteller auf dem Kerbholz hat, da diese möglicherweise bereits gelöscht sind. Dies berichtet die Zeitung Politiken.

Das zuständige Ausländer- und Integrationsministerium bestätigt dies gegenüber Politiken. Es gebe Fälle, in denen Eintragungen im zentralen Kriminalitätsregister gelöscht werden, selbst dann, wenn diese den Erwerb der dänischen Staatsbürgerschaft ausschließen würden. Ministerin Inger Støjberg sieht darin ein „kleines Problem“. Christian Langballe, Sprecher der Dänischen Volkspartei für Staatsbürgerschaft, sieht die Sache als nicht relevant an.

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