Fall Carl Holst:

„Treibjagd“ vorerst nicht eingestellt

„Treibjagd“ vorerst nicht eingestellt

„Treibjagd“ vorerst nicht eingestellt

Peter Lassen
Peter Lassen Hauptredaktion
Vejle
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Foto: Scanpix

Geschäftsausschuss der Region entschied in außerordentlicher Sitzung über weiteres Vorgehen im Fall.

Geschäftsausschuss der Region entschied in außerordentlicher Sitzung über weiteres Vorgehen im Fall.

Der Fall Carl Holst wird noch nicht  zu den Akten gelegt im Sitz der Region Süddänemark, im Roten Wurm in Vejle. Der Geschäftsausschuss der Region bestimmte gestern in einer außerordentlichen Sitzung vor der Regionsratssitzung, dass man die eigentlich schon beschlossene neue Untersuchung des „Falles Holst“ durch externe Anwälte erst durchführen wird, wenn geklärt ist, ob man das überhaupt darf. Dieser neue Aspekt soll im August geklärt sein, um dann nochmals zu entscheiden, ob man externe Juristen beauftragen soll zu klären, ob die Region Erfolg haben könnte mit Regressansprüchen gegen den  früheren Regionsvorsitzenden. Ein kompliziertes Verfahren.

Zweifel vor der Sitzung

Zweifel waren vor der Sitzung aufgekommen, ob es überhaupt zulässig ist, dass eine Mehrheit im Regionsrat erneut eine Untersuchung bestellt und von der Region bezahlen lassen will, obwohl man schon 2015 rund 1,3 Millionen Kronen für eine erste Untersuchung durch die renommierte Kanzlei Kromann Reumert hatte durchführen lassen. Zudem sei der mutmaßliche Missbrauch von Regionsmitarbeitern und Mitteln durch Holst nach Anzeige durch den Regionsrat anderthalb Jahre von der Polizei  durchleuchtet und erst Ende März zu den Akten gelegt worden, weil man einen Missbrauch nicht habe nachweisen können – unter anderem wegen der flexiblen Arbeitszeiten bei der Region.

Der Reichsadvokat hatte geurteilt, dass man kein Strafverfahren gegen Holst einleiten will. Auch das Innenministerium hatte Holst schriftlich auf dessen Anfrage mitgeteilt, dass man die Vorwürfe gegen ihn nicht weiter verfolgen wird. Zwar hatte die Staatsverwaltung im Spätsommer 2015 festgestellt, dass der damalige Regionschef unter anderem seinen engen Mitarbeiter Christian Ingemann zu Wahlkampfzwecken missbraucht habe. Auch seien Wahlkampfreden für den damaligen Folketingskandidaten Holst von Regionsmitarbeitern verfasst worden. Es sei dabei ungesetzlich gehandelt worden, so die Aufsichtsbehörde.
Besonders dies war der Grund dafür, dass eine Mehrheit im Regionsrat unbedingt nach dem strafrechtlichen Aus zivilrechtlich gegen Holst vorgehen wollte. Die Sozialdemokraten sprangen überraschend mit ins Boot von DF, Konservativen und SF, obwohl die Juristen der Region vorab gemeint hatten, dass man mit einem Regressverfahren kaum Erfolg haben werde.

Sichtung und Beurteilung

So beschloss der Geschäftsausschuss  vor ein paar Wochen mehrheitlich, dass man eine  Sichtung und Beurteilung des  vorliegenden Untersuchungsmaterials durch eine externe noch nicht mit dem Fall betrauten Kanzlei bestellen wolle. Der treue Gefolgsmann von Holst im Regionsrat, Holger Gorm Petersen von der Neuen Bürgerlichen, stellte diesem Vorhaben ein Bein mit der Behauptung, dass es nicht erlaubt sei, öffentliche Gelder für die Untersuchung eines Falls auszugeben, der schon voll untersucht worden sei. Der Verwaltungsrechtler Frederik Waage von der  Syddansk Universitet stimmt laut Radio24syv. zu: Es erscheine sonderbar, dass man erneut untersuchen wolle, was schon unter die Lupe genommen worden  sei. Wenn das nur ein Schlag ins Wasser  sei oder geschehe, um sich politisch zu profilieren, dann sei das eine ungesetzliche Disposition des Regionsrates.

Laut Holger Gorm grenze dies an politische Schikane. Es gebe keinen Grund, weitere Steuermittel zu brauchen, um  Holst zu untersuchen: „Man will wieder die Zahl  der Zeitungsabos, Sprachkurse und Coachings untersuchen lassen. Das ist alles schon getan worden. Das ist eine Hetzjagd. Einige haben da etwas in der Klemme, und das soll an Carl Holst ausgelassen werden. Das ist geschmacklos – und ungesetzlich, wie ich das sehe.“ Der Chef der Sozialdemokraten,  Poul-Erik Svendsen, hatte nach dieser Kritik wieder die hauseigenen Juristen um eine Bewertung gebeten. Zum Nordschleswiger sagte er vor der Geschäftsausschusssitzung: „Wir müssen wissen, ob wir eine Second Opinion überhaupt einholen  dürfen. Wenn das nicht geht, ziehen wir unsere Unterstützung natürlich zurück.“

Zuvor hatte Holger Gorm Petersen damit gedroht, bei „Ankestyrelsen“ zu klagen, falls eine  Mehrheit der Kollegen im Regionsrat weiter an (noch) einer externen Anwaltsanalyse festhalten sollte.

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