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Støjberg: Nicht alle Asylpaare hätten getrennt werden sollen

Støjberg: Nicht alle Asylpaare hätten getrennt werden sollen

Støjberg: Nicht alle Asylpaare hätten getrennt werden sollen

Ritzau/kj
Kopenhagen
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Die frühere Ministerin Inger Støjberg (Venstre) wird am Sonntag in einem Untersuchungsausschuss angehört. Foto: Thomas Sjørup/Ritzau Scanpix

Nach außen hin wurde gesagt, dass alle Asylpaare getrennt werden sollten. Aber intern zog Støjberg Einzelfallprüfungen in Betracht, wie sie am Sonntag im Untersuchungsausschuss mitteilte.

Inger Støjberg (Venstre) schrieb in einem Beitrag auf Facebook und in einer Pressemitteilung im Jahr 2016, dass alle Asylpaare, von denen ein Teil minderjährig war, voneinander getrennt werden sollten. Støjberg wollte Kinderheiraten stoppen.

Die Pressemitteilung diente als Anweisung. Die Anweisung war jedoch illegal, da keine Einzelfallprüfungen der Paare berücksichtigt wurden.

Die damalige Außen- und Integrationsministerin sagte am Sonntag, als sie in einem Untersuchungsausschuss befragt wurde, dass sie am 9. Februar eine Ministernotiz gebilligt habe, als klargestellt wurde, dass die Trennung auf einer konkreten Bewertung beruhen sollte.

„Ich billigte die Ministernotiz am 9. Februar. Es ist aus vielen Gründen sehr wichtig. Dort können man sehen, was getan wurde und was getan werden sollte. Wie das neue System verwaltet werden sollte, dass Einzelfallprüfungen berücksichtigt werden sollten und dass es sehr, sehr spezielle Fälle gab, bei denen man nicht trennen sollte“, sagt sie.

Diskrepanz zwischen öffentlicher und innerer Kommunikation

Daher unterschied sich die öffentliche Kommunikation von der inneren. In der Öffentlichkeit wurde nicht erwähnt, dass Einzelfallprüfungen zum Beispiel aufgrund gemeinsamer Kinder des Paares angestellt werden sollten.

Vor dem Fall hat der Ombudsmann des Folketings gegenüber dem Ministerium betont, dass alle Mitteilungen eines Ministeriums korrekt und wahr sein müssen. Dies gilt auch für Pressemitteilungen und Social-Media-Beiträge.

Nach Befragungen anderer Zeugen und Entwürfen der Pressemitteilung drängte Støjberg darauf, die Einzelfallprüfungen aus der Pressemitteilung zu streichen. Dies machte die Anweisung illegal.

Sie hat zuvor gesagt, dass sie mündlich um Rücksichtnahme gebeten hat. Es wird jedoch nicht durch Befragungen anderer Zeugen oder aus schriftlichen Quellen aus dieser Zeit ersichtlich.

Warnung fand statt

Støjberg gibt zu, dass sie gewarnt wurde, dass es illegal wäre, keine Einzelfallprüfungen anzustellen, obwohl sie in der Vergangenheit gesagt hat, dass sie nicht darauf hingewiesen wurde.

„Wurde ich vom Regierungsbüro gewarnt, dass diese Pressemitteilung herausgegeben wurde und später zu einer Anweisung wurde? Es gab weder eine Warnung auf meinem Tisch noch eine mündliche Warnung“, sagte sie bei einer Konsultation im Juni 2017.

Die Anhörung wird bis Sonntagnachmittag und Montag fortgesetzt.

 

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