Eigenmächtiges Handeln

Rote Parteien fordern Erklärung von Støjberg

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Kopenhagen
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Foto: Scanpix

Integrationsministerin Inger Støjberg verordnete eigenmächtig, dass kein Asylbewerber unter 18 Jahren mit seinem Partner zusammenleben darf – trotz Warnungen, dass dies gesetzeswidrig sei. Die Alternativen sprechen von Machtmissbrauch und fordern eine Untersuchung des Falls. Auch ein Abtreten der Ministerin hält Sprecherin Josephine Fock für möglich.

Integrationsministerin Inger Støjberg verordnete eigenmächtig, dass kein Asylbewerber unter 18 Jahren mit seinem Partner zusammenleben darf – trotz Warnungen, dass dies gesetzeswidrig sei. Die Alternativen sprechen von Machtmissbrauch und fordern eine Untersuchung des Falls. Auch ein Abtreten der Ministerin hält Sprecherin Josephine Fock für möglich.

Es muss untersucht werden, ob Ausländer- und Integrationsministerin Inger Støjberg (Venstre) bewusst die Warnungen der Beamten überhört hat, dass es gesetzeswidrig ist, allen Asylbewerbern unter 18 Jahren zu verbieten, mit ihren Partnern zusammenzuleben. Das sagt die ausländerpolitische Sprecherin der Alternativen, Josephine Fock.

„Wenn es sich zeigt, dass eine Ministerin zweimal die Warnungen der Beamten überhört hat, muss dies Konsequenzen haben. Letztendlich könnte dies sogar ihren Abgang bedeuten“, so Fock zur Nachrichtenagentur Ritzau und führt aus: „Das ist Machtmissbrauch und führt das Folketing hinters Licht. Eine Reihe von Parteien haben von Anfang an gesagt, dass es ein Problem ist, dass man diese Paare automatisch trennt, anstatt jeden Fall einzeln zu bewerten.“

Nach wochenlangen Diskussionen über Kinderbräute in Asylzentren verordnete Inger Støjberg im Februar 2016, dass kein Asylbewerber unter 18 Jahren mit seinem Ehepartner zusammenleben darf.

Nach Informationen der Zeitung Politiken bekam die Ministerin daraufhin von mehreren Seiten die Warnung, dass diese Anordnung gesetzeswidrig sei.

Ministerin handelte eigenmächtig

Die Verordnung, die die Ministerin am 10. Februar 2016 herausgab, trägt keine Unterschrift der Beamten (embedsmænd), wie es normalerweise der Fall ist. Gegenüber Politiken gestand Støjberg ein, dass sie selbst diejenige war, die eine individuelle Begutachtung der Fälle aus der Verordnung herausgenommen hatte.

Die Alternative fordert nun, dass eine Untersuchungskommission den Fall untersucht. Zunächst soll sich die Ministerin allerdings in einer Dringlichkeitssitzung im Folketing selbst erklären. „Ich möchte ihre Ansicht der Geschehnisse hören. Ich betrachte die Sache als sehr ernsthaft“ so Fock.

Auch die Einheitsliste fordert die Einsetzung einer Untersuchungskommission.

Der Ombudsmann des Folketings sagte im Februar diesen Jahres, dass Støjbergs Anweisung gesetzeswidrig und das Vorgehen ihres Ministeriums besonders verwerflich war, da die Anordnung den Kinderkonventionen der Vereinten Nationen und den Europäischen Menschenrechtskonventionen widersprechen.

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