Fall Carl Holst
Mittwoch voraussichtlich Mandat für externe Holst-Untersuchung
Mittwoch voraussichtlich Mandat für externe Holst-Untersuchung
Mittwoch voraussichtlich Mandat für externe Holst-Untersuchung
Der Geschäftsausschuss der Region Süddänemark soll grünes Licht für ein erneutes Anwaltsgutachten über den Fall Carl Holst geben. Die Mehrheit im Regionsrat will weiterhin Schadenersatz ihres ehemaligen Vorsitzenden.
Der Geschäftsausschuss der Region Süddänemark soll grünes Licht für ein erneutes Anwaltsgutachten über den Fall Carl Holst geben. Die Mehrheit im Regionsrat will weiterhin Schadenersatz ihres ehemaligen Vorsitzenden.
Die Region Süddänemark hat ein Mandat für eine externe Anwaltsuntersuchung des Falles Carl Holst erarbeitet. Der Geschäftsausschuss soll am Mittwoch grünes Licht für den Auftrag geben, nachdem eine Regionsrats-Mehrheit in der letzten Sitzung den Fall nicht zu den Akten legen, sondern weiter versuchen wollte, Schadensersatz beim früheren Regionsratsvorsitzenden einzuklagen.
Eine externe Untersuchung soll zeigen, ob dies Erfolg haben könnte. Eine interne Analyse der Regionsjuristen war zum Schluss gekommen, dass man da kaum etwas holen werde. Gibt der Geschäftsausschuss morgen grünes Licht, soll ein Angebot für eine solche Untersuchung bei einer bisher nicht beteiligten Anwaltskanzlei eingeholt werden. Auf einer außerordentlichen Sitzung am 26. Juni soll die dann in Gang gesetzt werden.
Regionsratsvorsitzende skeptisch
Eine Mehrheit von DF bis Einheitsliste inklusive Sozialdemokraten hatte sich für einen erneuten Versuch entschlossen, weil dies ein prinzipieller Fall sei. Venstres Regionsratsvorsitzende Stephanie Lose meint, dass da kaum was bei heraus kommen wird, da die Polizei ja anderthalb Jahre ermittelt und den Fall dann am 31. März zu den Akten gelegt hatte. Der Fall soll aber nicht ganz neu aufgerollte werden, sondern die externen Juristen sollen das vorliegende Material sichten und dann ein „Urteil“ fällen.
Da gibt es die umfassende Ad-Acta-Entscheidung des Reichsanklägers, den umstrittenen und etwa 1,3 Millionen Kronen teuren Rapport der Kanzlei Kromann Reumert, die Entscheidung der Staatsverwaltung als Aufsichtsbehörde vom November 2015 und interne Papiere.