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Küstennahe Meereswindparks an Westküste genehmigt

Küstennahe Meereswindparks an Westküste genehmigt

Küstennahe Meereswindparks an Westküste genehmigt

Ringkøbing
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Die Skizze von Vattenfall zeigt die vorgesehene Platzierung des Windparks Vesterhav Nord. Foto: Vattenfall

Der Energiekonzern Vattenfall erhält grünes Licht für die Errichtung von Anlagen wenige Kilometer westlich der jütischen Küste bei Hvide Sande und Thyborøn. Klagen können bis Januar eingereicht werden.

Der schwedische Energiekonzern Vattenfall hat von den zuständigen dänischen Behörden die Genehmigung zur Errichtung der küstennahen Meereswindparks Vesterhav Syd und Vesterhav Nord vor Hvide Sande und vor Thyborøn an der jütischen Westküste erhalten. Allerdings können noch Klagen gegen die Projekte erhoben werden, die bei der Ausschreibung 2016 an Vattenfall vergeben wurden. Eine Genehmigung wurde 2018 angesichts von Bürgerprotesten zunächst aufgeschoben.

Sommerhausbesitzer unzufrieden

Vor allem Sommerhausbesitzern gefällt die Perspektive nicht, künftig den Blick gen Westen durch Windkraftanlagen beeinträchtigt zu bekommen. Dabei wurde bei der jetzt erfolgten Genehmigung die Platzierung der 20 Windräder vor Hvide Sande mit Position neun Kilometer vor der Küste so weit wie möglich Richtung Westen gezogen. Bei Thyborøn sollen die vorgesehenen 21 Windkraftanlagen 5,5 bis 8,4 Kilometer von der Küste entfernt stehen. Der Windpark Vesterhav Syd soll 170 Megawatt Strom liefern, Vesterhav Nord 180 Megawatt. Die Windkraftanlagen werden pro Stück 3,5 Megawatt Strom liefern, sie werden ca. 140 Meter über den Meeresspiegel ragen.  

Die Windkraftanlagen bei Hvide Sande und Thyborøn werden nicht so hoch wie Anlagen an den neuesten Hochsee-Windparks mit bis zu 10 Megawatt Leistung pro Turbine. Foto: Vattenfall

 

Die Strommenge deckt den Bedarf von 350.000 Haushalten. Der Küstenstrich ist besonders windreich, die Baukosten sind in Küstennähe niedriger als bei Windparks auf hoher See. Bis zum 11. Januar 2021 müssen Klagen bei der Energieklageinstanz in Viborg eingereicht werden. Öffentliche Anhörungen werden am 12. und 13. Januar jeweils ab 19 Uhr virtuell durchgeführt. Informationen gibt es unter www.ens.dk .   

 

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