Justiz

Gefangenenmisshandlung: Dänemark nicht verantwortlich

Gefangenenmisshandlung: Dänemark nicht verantwortlich

Gefangenenmisshandlung: Dänemark nicht verantwortlich

Ritzau/hm
Kopenhagen
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Oberst John Dalby war Bataillonschef, als die Operation „Green Desert" im November im südlichen Irak stattfand (Archivfoto). Foto: Henning Bagger/Ritzau Scanpix

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Trug Dänemark eine Mitschuld daran, dass gefangen genommene Iraker 2004 misshandelt wurden? Das Höchstgericht kam am Dienstag zu einem anderen Urteil als das Östliche Landgericht 2018.

Das dänische Höchstgericht hat am Dienstag das Verteidigungsministerium vom Vorwurf der Gefangenenmisshandlung freigesprochen. Geklagt hatten 23 Iraker, die Schadenersatz forderten. Das Urteil geht auf ein Geschehnis im Jahr 2004 zurück, als irakische Behörden in der Stadt Basra eine militärische Operation durchführten namens „Green Desert“. Dänische und britische Streitkräfte unterstützten die Operation.

Das Östliche Landgericht kam im Jahr 2018 noch zu dem Schluss, dass 18 Iraker von den irakischen Behörden unmenschlich behandelt wurden, sie wurden getreten und geschlagen. Das Gericht meinte, die dänischen Streitkräfte hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Höchstgericht sieht keine Schuld bei dänischen Soldaten

Das Höchstgericht zweifelt nun die Misshandlungen nicht an, sieht aber keine Verantwortung der dänischen Streitkräfte. Die dänischen Soldaten hatten dem Höchstgericht zufolge keinen Anlass gehabt, anzunehmen, dass die Gefangenen misshandelt werden würden. Eine erneute Verhandlung vor dem Landgericht lehnte das Höchstgericht ab.

Das Verteidigungsministerium hatte in der Vergangenheit mehrmals betont, wie wichtig das abschließende Urteil für die Streitkräfte sei. Dänemark könne nicht an internationalen Missionen teilnehmen, sollte das Urteil des Östlichen Landgerichts Bestand haben, so Peter Biering, Rechtsanwalt des Ministeriums. Soldaten sollten nicht befürchten müssen, Jahre später vor Gericht stehen zu müssen.

Der Anwalt der irakischen Staatsbürger kam nach dem Urteil zu dem Schluss, dass das Höchstgericht versagt habe.

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