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Folketingsmehrheit einig über härtere Sanktionen bei Sozialbetrug

Folketingsmehrheit einig über härtere Sanktionen bei Sozialbetrug

Folketingsmehrheit einig über härtere Sanktionen bei Sozialbetrug

Kopenhagen
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Die kommunalen Jobcenter sind für die Sanktionen der Hilfeempfänger zuständig. Foto: Ida Guldbæk Arendsen/Ritzau-Scanpix

Die Konsequenzen für Empfänger staatlicher Hilfe sollen spürbarer werden, wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen oder sich nicht an die Richtlinien halten.

Die rechtlichen Regelungen bei der Sozialhilfe (kontanthjælp) sollen für die Bürger überschaubarer werden - und auch härter, wenn diese nicht eingehalten werden. Das haben die Regierung zusammen mit der Dänischen Volkspartei und den Sozialdemokraten heute beschlossen. Heute gibt es jedoch eine Vielzahl von zum Teil schwer verständlichen Regeln. Das sorgt bei Hilfeempfängern und Kommunen für Verwirrung.

Erhält der Bürger staatliche Unterstützung, dann muss er dem Arbeitsmarkt trotzdem zur Verfügung stehen. So werden Empfänger von Sozialhilfe, halten sie sich unberechtigt im Ausland auf, beispielsweise heute die Hilfen für drei Wochen um bis zu einem Drittel gekürzt. In Zukunft können die Sanktionen um bis zu 20 Wochen von den Kommunen ausgesprochen werden.

Unterstützend wird eine Hotline von der Behörde für Arbeitsmarkt und Rekrutierung errichtet, bei der die Kommunen unter anderem Hilfe bekommen können, wenn es Probleme mit Sozialbetrügern gibt.

„Auf dem Gebiet gibt es zurzeit einen Dschungel von Regeln, die unüberschaubar sind. Schuld daran sind wir Politiker“, gibt Beschäftigungsminister Troels Lund Poulsen in einer Mitteilung des Ministeriums zu.

Mit dem neuen System wird die Zahl der Sanktionssätze von heute 80 auf nur noch vier reduziert. „Die Kommunen haben es damit leichter diejenigen zu sanktionieren, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Neben der Regierung stehen die Dänische Volkspartei und die Sozialdemokraten hinter der Absprache.

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